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Falscher Titel, Falscher Vollstreckungsantrag

Dies ist eine Diskussion zu Falscher Titel, Falscher Vollstreckungsantrag innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 17:25
V.I.P.
 
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Falscher Titel, Falscher Vollstreckungsantrag

Betrachten wir mal folgenden fiktiven Fall:

Wie wäre es, wenn dem MB teilweise (innerhalb von 14 Tagen) widersprochen wurde. Der Gläubiger beantragt daraufhin die Vollstreckung, jedoch ungeachtet des Teilwiderspruchs.

Der Vollstreckung wird binnen 14 Tagen vollständig widersprochen.

Bisher hat der Gläubiger aber noch nichts weiter unternommen.
Das streitige Verfahren ist auf Antrag an das zuständige Gericht abgegeben worden.

Vermutlich hat der Gläubiger also einen falschen Titel (aufgrund des Fehlers mit dem Teilwiderspruch beim Gericht).


Sollte der Schuldner nun warten bis der Gläubiger auf Vollstreckung klagt?

Ist der Titel ( Mahnbescheid) im Nachhinein noch anpassbar bzw. inwieweit kann hiergegen vorgegangen werden, so dass der Titel ggf. aufgehoben werden muss?


Kann ein falscher Titel überhaupt die Verjährung hemmen?


Gibt es eventuell Tipps für den Schuldner?



Teiwiderspruch und Widerspruch gegen Erlass eines Vollstreckungstitels sind nachweisbar rechtzeitig (binnen 14 Tagen eingegangen).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 20:22
V.I.P.
 
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AW: Falscher Titel, Falscher Vollstreckungsantrag

Soviele Betrachter und keiner der einen Vorschlag hat, wie es nun weiter geht?
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