Dies ist eine Diskussion zu Fahrtkosten Zeuge Bahnfahrt innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Fahrtkosten Zeuge Bahnfahrt A war nicht am Unfall beteiligt, ist somit nur Zeuge. A ist im Besitz einer gültigen Bahncard 50. A istz es gewohnt, erster Klasse zu reisen, da beruflich viel unterwegs. A bekommt ja eigentlich die Fahrtkosten für ein reguläres Ticket zweiter Klasse erstattet. Kann A mit der Erstattung der Kosten für das Ticket erster Klasse (eingerechnet 50% Rabatt wg. Bahncard) rechnen? Rein monetär kommt es durch die Nutzung seiner Bahncard aufs Selbe hinaus, als wenn er ein reguläres Ticket zweiter Klasse ohne seine Bahncard verwenden würde. |
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