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Europäischer Vollstreckungstitel

Dies ist eine Diskussion zu Europäischer Vollstreckungstitel innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 15:39
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Europäischer Vollstreckungstitel

Hallo zusammen,

angenommen ein Käufer erwirbt eine Ware in einem europäischen Land, sagen wir mal England.
Der Händler liefert allerdings eine falsche Ware und der Käufer schickt die falsche Lieferung zurück mit der Bitte um Rückabwicklung.
Es passiert nichts und der Käufer würde dann einen EuVT erhalten den er über das Mahngericht beantragt hat.

Was wäre denn ein möglicher Weg um aus einem EuVT wieder Geld zu machen...

Gruß
Chrisby
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 18:58
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AW: Europäischer Vollstreckungstitel

Scheint doch recht schwierig zu sein da es ja keien Antwort bislang gab.

Ich denke mal man nimmt den Vollstreckungstitel und schickt ihn in das land in das vollstreckt werden soll, in diesem Fall nach England.
Aber wer wäre der Empfänger, wer führt die Vollstreckung durch bzw. wer beauftragt dann Vorort den Gerichtsvollzieher?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 09:45
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AW: Europäischer Vollstreckungstitel

Zitat:
Zitat von Chrisby Beitrag anzeigen
Scheint doch recht schwierig zu sein da es ja keien Antwort bislang gab.
Daß keine Antworten kommen mag daran liegen, daß sich hier wohl wenige user mit dem englischen Vollstreckungsrecht auskennen.
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