
26.08.2011, 17:35
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| V.I.P. | | Registriert seit: Feb 2008
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| Es gelten keine Wertgrenzen bei der Versteigerung?! Hallo, angenommen bei einem Gebäude gibt es in den letzten 5 Jahren schon den 10. Versteigerungstermin. Obwohl keine Wertgrenzen mehr gelten, verkündet der Josef von der Bank vor jedem Termin, dass man nur über einem Gebot von 60 % den Zuschlag erhält. Kann man irgendwie beim Amtsgericht beantragen, dass das schon in der Bekanntmachung zur nächsten Zwangsversteigerung stehen muß? Für 60 % geht das Gebäude nie weg. Der Hinweis auf fehlende Wertgrenzen ist eine Irreführung und schließlich kostet die Wahrnehmung eines Termins Zeit und Geld. Scheinbar hat die Bank den Job des Josefs ausgegliedert und der wird "pro Sitzung" bezahlt. Smiley Mac |