Dies ist eine Diskussion zu Erzwingungshaft innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| sich um Erzwingungshaft wegen einem Bußgeld von 5,-€ (gesammt Forderung 35,-€)die von Stadt X gefordert wurden. Herr A hatte Bargeld bei sich und bezahlte den Betrag bei der Einzahlstelle der JVA von Stadt X ein und bekam eine Quittung. Zwei Wochen später stellte Herr A fest das auf einem Kontoauszug die Stadt X 5,-€ überwiesen hatte. Herr rif darauf hin Stadt X an und erfuhr das er das Bußgeld bereits vor einem Jahr bezahlt hatte, aber Stadt X die Erzingungshaft fälschlicherweise weiterlaufen lassen hat. Angenommen in dem nächsten Fall passierte, das Herr A von Gerichtsvollzieher B besuch bekam, was sich ca. ein Monat nach dem Fall von Stadt X ereignet hatte. B teilte Herr A mit das gegen A Erwingungshaft angeordnet wurde wegen der NICHT abgabe der Eidesstattlichen Versicherung in einem Schuldenfall mit Firma Y. Herr A teilte mit das Er dies bereits getan hätte und seit einem Jahr Raten bei Y abzahlt. B erfur bei durchsicht der Akten das Herr A recht hat und lies sich von A den Besuch bestättigen, ohne eine neue EV. Angenommen Herr A ist jetzt verunsichert wegen offene Haftbefehle und möchte sich Informieren was alles gegen ihn für Verfahren laufen. Im übrigen hatte Herr A bei Stadt X und B mündlich beantragt das die fälschlichen Erzwingungshaftbefehle gelöscht werden sollen. X und B bejaten dies. 1. Wie kann sich Herr A jetzt sicher sein das Er keine Haftbefehle mehr gegen sich zu laufen hat ?? |
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| erzwingungshaft, gerichtsvollzieher, jva, polizei, schulden |
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