Dies ist eine Diskussion zu Ermittlungsverfahren eingestellt, nu ZP innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Ermittlungsverfahren eingestellt, nu ZP ich hab da mal ne Frage: Ich hab letztes Jahr bei einem Insitut Kontaktlinsen beantragt - Krankenkasse bewilligte -. Ich unterschrieb vor Ort, dass ich von den - angeblich - 640 bei der Krankenkasse beantragten Euros 300 selbst zahlen muß. Später kam dann raus, dass bei der Krankenkasse nur 340 als Kostenvoranschlag eingereicht wurden und ich nur einen Eigenanteil von 45 hab. Ich hatte schon 50 bei Abholung gezahlt. Ich stellte die Zahlung ein - schrieb ihnen das warum auch - und entzog die Einzugsermächtigung für die Raten. Fast 9 Monate später kam vom PolPräs ein Schreiben.. "Ermittlungsverfahren wegen Warenkreditbetrug", ich bei der Kripo ausgesagt, Monate später Verfahren von der Amtsanwaltschaft eingestellt. GEgenanzeigen wegen Betrug und falscher Verdächtigungen wurden gestellt, die sind nun am laufen. Im selben Zuge bekam ich vom AG einen Mahnbescheid, Widerspruch eingelegt innerhalb der Frist, dann Vorverfahren nach ZPO. Nun soll ich bis 19.08. in 3-facher Ausfertigung nochmal das gleiche einreichen was die eigentliche schon hatten, aber egal, am 02.09. soll nun der mündliche Prozess sein. Nun meine Fragen: 1. Warum noch ein Prozess, wenn ich dem AG schon mitgeteilt habe, dass bereits ein Verfahren in dieser Hinsicht gegen mich fallengelassen wurde. - somit müßte doch klar sein, dass ich das nicht zahlen muß, oder? 2. Brauch ich nen Anwalt dafür? 3. Hab ich Nachteile wenn ich keinen hab? Können die mich so ankarren, dass ich - obwohl ich im Recht bin - doch noch zahlen muß? Meine Krankenkasse hat mir das alles schriftliche bestätigt und mich auch gegenüber der Kripo voll unterstützt. Thanks im Voraus für Eure Antwort(en)... Einen Termin bei der REchtsberatung könnt ich erst in frühestens 3 Wochen wieder kriegen - na und bis dahin müssen die Unterlagen schon eingereicht sein *grummel* LG SUBmission |
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| 1. Weil das erste ein STRAFrechtliches und jetziges ein ZIVILrechtliches Verfahren ist - beide sind unabhängig voneinander und können auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. 2. Vor dem AG muss man sich NICHT von einem Anwalt vertreten lassen. 3. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wirst du den Prozess verlieren - einfach aus formalen Grüden. Gruß, fob |
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| Hi Fob, danke für die Antwort... Ok 1. und 2. ist nachvollziehbar... Aber wieso 3. ? Wieso sollte ich verlieren? Schließlich kann ich ja - anhand Unterlagen der Krankenkasse beweisen - dass die bei der Krankenkasse was anderes eingereicht haben als sie mir erzählt haben. Ich hab ja dem Vertrag unter vom Insitut vorgetäuschten Tatsachen zugestimmt. 640 wurden mir gesagt hätten sie bei der Krankenkasse beantragt, 340 würden bewilligt und 300 hätte ich Eigenanteil. Tatsächlich wurden aber nur 340 beantragt... dh. vorspiegelung falscher Tatsachen, oder? Wieso sollte ich dann für etwas zahlen was ihnen nach Aussage der Krankenkasse nicht mal zusteht? Und wenn ich wirklich verlieren sollte - was ich nicht hoffe - hätte ich dann ne Möglichkeit das im Wege meiner Gegenanzeige wg. Betruges als Schadenersatz einzufordern oder wie? MfG SUBmission |
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| 3. wegen dem Grundsatz, dass Recht haben noch lange nicht Recht bekommen heißt. Im Recht zu sein, ist schon mal ganz gut - den Rest besorgt der Anwalt. Ist leider ein großes Problem, dass Bürger, die sich nicht vertreten lassen, ansich "sichere" Verfahren verlieren - wie schon gesagt, aus formalen Gründen. Der juristische Laie kennt in aller Regel die Spielregeln, sprich: die ZPO, nicht. Wer also sicher ist, dass er die besseren Karten in der Hand hält, sollte sich den Anwalt gönnen (letztlich bekommt ja der Verlierer die Rechnung präsentiert). Richter sind in einer schwierigen Lage: einerseits sollen sie sollen sie gerade auch Rechtsunkundige ein wenig an die Hand nehmen, andererseits sind sie dazu verdammt, unparteiisch zu sein. Dazu kommt noch, dass vielen Richtern es einfach lästig ist, dass der Rechtsunkundige das mit der "mündlichen Verhandlung" allzu wörtlich nimmt (Anwälte verhandeln in aller Regel nicht, sondern stellen bloß Anträge, die sich inhaltlich auf ausgetauschte Schriftsätze beziehen). Ob der Rechtsunkundige also überhaupt eine Chance hat, hängt sehr v. jeweiligen Richter ab - am Ende ist der Ärger dann doppelt groß. Gruß, fob |
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| D.h. im Grunde sollte ich doch zusehen, dass ich mir nen Anwalt nehme bzw. erstmal mit einem Anwalt ein vorheriges Gespräch führe... Mal schauen ob das was wird... Denn meine Chancen - mit Hilfe eines Anwalts - seh ich als sehr gut an, da ja schon das Strafrechtliche eingestellt wurde, das wär ja nicht passiert, wenn ich im Unrecht wäre... |
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| Das kann man so leider nicht sagen - Zivil- und Strafrecht trennen Welten. In jedem Falle aber eine richtige Entscheidung. Viel Glück! fob |
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