Dies ist eine Diskussion zu Eilantrag - Was bedarf es ? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Eilantrag - Was bedarf es ? angenommen Person A wird vergiftet und muss Tabletten bezahlen, die von der Krankenkasse aus diversen Gründen nicht übernommen werden. A geht vor Gericht, Sozialgericht. A bekommt Schreiben vom Gericht, dass A den Eilantrag zurücknehmen soll da es nicht existenzbedrohend sein. A verdient im Monat 440 Euro und muss monatlich 160 Euro für Tabletten zahlen - Entgiftung. Also bleibt A ca. 280 Euro zum Leben. Miete wird vom Amt übernommen. Was wäre existensbedrohend ? MfG Nine |
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| AW: Eilantrag - Was bedarf es ? 280 EUR im Monat für Lebensunterhalt einer Person (ohne Miete) reichen doch für's Überleben aus? Von fast 10 EUR am Tag kann man doch essen und trinken? Zu Studentenzeiten hatte ich auch nicht mehr. Sozialrechtlich bin aber kein Experte. Da sollte es doch Entscheidungen geben. Oder war die Frage rhetorisch gemeint? Dass der beschriebene Zustand miserabel und bedauernswert ist, steht außer Frage. Nur kann "existenzbedrohend" wohl ein SEHR niedriges Niveau sein, deutlich unter dem, was man noch als auf Dauer "lebenswert" nennen mag. Es soll ja auch kein Dauerzustand sein. Wird aber auch vom Einzelfall abhängen. Droht z. B. jemand, seinen Job zu verlieren, weil er nicht mehr zur Arbeit fahren kann mangels Geld... andererseits - sollte da nicht auch das Amt vorübergehend einspringen? Übrigens auch in dem Beispielsfall: Da sollten doch mindestens darlehensweise ergänzende Zahlungen durch ein Amt in Frage kommen. Bzw. das Amt die Kosten der Medikamente übernehmen - wobei man die Frage stellen mag, aus welchen Gründen die Medikamente nicht bezahlt werden. Vielleicht sind sie ja in Wirklichkeit auch nicht notwendig. (Ich weiß es nicht.) Vielleicht geht es gar nicht darum, dass das Gericht 280 EUR für ausreichend ansieht, sondern darum, dass es keinen Anhalstpunkt dafür hat, dass die Medikamente wirklich notwendig sind (es also davon ausgeht, dass die Klägerin, bevor sie Not leidet, doch auf die Medikamente verzichten kann). Was ich hier nicht als richtig unterstellen will - aber dann wäre die Frage (aus Sicht des Gerichts!) eben nicht, ob 280 EUR existenzbedrohend wenig Geld für den Lebensunterhalt sind. Soliton |
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| AW: Eilantrag - Was bedarf es ? Genau. 280 Euro, alle Hartz-4-Empfänger sollten sofort heruntergestuft werden. Wie kann jemand nur auf die Idee kommen, den Leuten 374 Euro + Miete zu zahlen. Runter auf 280 Euro und wenn man jetzt im Winter ein paar Stiefel und eine warme Jacke braucht muss man einfach nur einen Freund mitnehmen und den Verkäufer ablenken. Außerdem gibts Kerzen bei Kik für 2 Euro, warum Strom bezahlen. Nunmal Scherz beiseite. Es sind einerseits die Tabletten gegen die Entgiftung auf der anderen Seite ist die Person A schwer nierenkrank. D.h. je nach Tag kann es dazu kommen, dass A 2h Auto in die Klinik fährt oder Tabletten zusätzlich nimmt. Auf Grund dieser Tatsache lebte Person A im November von 96 Euro. Es geht hier nicht darum um Kohle vom Amt abzustauben sondern ob der Richter sagen kann der Eilantrag wird abgelehnt weil es Person A mit 280 Euro plus minus keinen Eilantrag benötigt. Umso schneller soll entschieden werden wer die Entgiftungskosten zahlt, denn es ist ja nicht Schuld von A vergiftet worden zu sein. Die Medikamente sind wichtig, so wurde im Urin die Vergiftung festgestellt. A hat auch Gutachten von Ärzten vorgelegt. Das Hauptverfahren wurde nicht abgelehnt, das wird laut Richter weitergeführt. Es geht nur um den Eilantrag. |
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| AW: Eilantrag - Was bedarf es ? Ich bin bei Dir. Gut finde ich das auch nicht. Aber ich kenne mich mit der speziellen Rechtsmaterie und -praxis nicht aus, d. h. ich weiß nicht, ob es da schon sozialgerichtliche Entscheidungen gibt, ob zumindest für einen gewissen Zeitraum ein Unterschreiten des Regelsatzminimums zugemutet werden darf. Und mein Hinweis aufs Amt war so gemeint, dass der Richter gedacht haben könnte, "wenn alle Stricke reißen, kann das Amt überbrücken" - und das ist ja auch nicht ganz falsch. Was ich allgemein dazu sagen kann: Bei Eilanträgen darf grundsätzlich die Hauptsache nicht vorweggenommen werden. D. h. insbesondere, daß es Leistungsverfügungen (also Eilentscheidungen, die der Gegenseite eine Leistung bzw. Zahlung gebieten) nur dann geben darf, wenn andernfalls schwerste Nachteile drohen, insbesondere, wenn die Existenz bedroht ist. Es geht also hier nicht darum, ob man Regelsätze für angemessen hält oder ähnliches. Sondern nur darum, ob ohne die Eilentscheidung bis zur Hauptsacheentscheidung die Existenz bedroht ist. Und das ist, wie ich schon früher schrieb, natürlich nicht schon dann der Fall, wenn vorübergehend ein Satz unterschritten wird, der langfristig genügen soll. Irgendwo zwischen dem Regelsatz und 0 EUR liegt die Grenze. Ob 280 EUR über- oder unterhalb liegen - weiß ich nicht und will ich auch nicht einschätzen, weil das vom Einzelfall abhängt. Ich z. B. konnte seinerzeit von 280 EUR leben. Wenn es in Deinem Beispiel spezielle Faktoren gibt wie zusätzliche Krankheitskosten usw., so daß auch die 280 EUR nicht mehr in voller Höhe zum Leben zur Verfügung stehen, dann sieht die Sache natürlich anders aus. Nur muß man das dem Gericht auch mitteilen. Wenn das Gericht außergewöhnliche Umstände nicht kennt, kann es sie auch nicht berücksichtigen. Und unter gewöhnlichen Umständen, denke ich, kann ein Mensch von 280 EUR überleben - um es nochmals zu betonen: Das ist kein Plädoyer dafür, Regelsätze abzusenken; ich spreche nur davon, ob man hier mit 280 EUR ÜBERLEBEN kann. Wenn wir von 96 EUR reden, sieht die Sache anders aus. Davon kann man praktisch nicht mehr leben.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Eilantrag - Was bedarf es ? Ist mir schon klar das man von 280 Euro auch leben kann, aber es ist halt ungewiss jeden Monat ob es so bleibt oder nicht. Letzten Monat zum Beispiel hatte ich eine Wurzelspitzenresektion. Wieder etwas gegen die Krankenkasse. Die Wurzelspitzenresektion - ohne Krone oder dergleichen - kostete 203 Euro und ein paar Zerquetschte. Davon musste ich 159,25 Euro selber tragen plus 45 Euro für eine Röntgenaufnahme vom Gebiss. Die Krankenkasse hat davon genau 44 Euro und ein paar Cent übernommen, ich blieb auf 205 Euro sitzen. Bei 440 Euro Verdienst - 205 Euro bleiben 235 Euro und da sind noch keine Tabletten mit dabei. |
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| AW: Eilantrag - Was bedarf es ? Wie gesagt: Diese Probleme kann ich gut verstehen. Prinzipiell bietet das Recht auch Möglichkeiten für angemessene Lösungen. Was aber voraussetzt, dass das Gericht den jeweiligen Sachverhalt und das (gegenüber einer früheren Antragstellung vielleicht verschimmerte) Problem auch kennt, und was nicht heißt, daß jeder Richter die angemessene Lösung auch findet.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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