Dies ist eine Diskussion zu eidesstattliche Versichung - Betrug nachweisen innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| eidesstattliche Versichung - Betrug nachweisen Ein Rentner betreibt nebenher ein Geschäft, in dem er monatlich ein Magazin/Heft verteilen lässt, welches er bei Druckerei B drucken lässt und dieses Heft finanzierte sich durch Werbung/Werbeanzeigen. Diese Werbeeinnahmen hat er meist bar kassiert, so dass kein Nachweis über die Höhe der Einnahmen vorhanden ist. Er hat nun bei der Druckerei B Aussenstände über meherere tausend Euro, welche auch gerichtlich verfolgt wurden. Dies ging bis zur eidesstattlichen Versicherung. Da die Rente unter dem Existenzminimum liegt, kann nichts gepfändet werden. Dieser Rentner hatte aber bereits Aussenstände bei einer anderen Druckerei A, weswegen er auch zu Druckerei B wechselte. Diese Druckerei A befindet sich im angrenzenden Ausland. In dieses Land wurde nun auch die Firma verlegt und läuft unter der Freundin des Rentners weiter (dies wurde während des gerichtlichen Mahnverfahrens vollzogen). Druckerei A hat bereits eine Anzeige gegen den Rentner gemacht. Der Anwalt der Druckerei B möchte nun auch eine Anzeige wegen Betrugs machen, da der Rentner ja offensichtlich bereits Aussenstände hatte, als er zu Druckerei B ging. Wie groß sind die Chancen dem Rentner Betrug zu beweisen bzw. wie sähe evtl. das Urteil/die Strafe aus, wenn ihm dieser nachgewiesen werden könnte. Bestünde Hoffnung, dass die Aussenstände noch beglichen werden würden, wenn auf dem Konto der Freundin nachweislich Geld für Werbung aufläuft bzw. wenn man nachweisen könnte, dass der Rentner nachwievor Werbeträger für sein Magazin sucht, also quasi er noch geschäftlich tätig ist und die Firma nur proforma auf seine Freundin läuft, damit er nicht zahlen muss! LG P. |
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