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Eidesstattliche Verischerung vor Klageerhebung

Dies ist eine Diskussion zu Eidesstattliche Verischerung vor Klageerhebung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 24.09.2011, 14:13
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Eidesstattliche Verischerung vor Klageerhebung

Hallo,

mal angenommen ein Beklagter trägt in der Klageerwiderung vor, bereits vor der Rechtshängigkeit einer Leistungsklage, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Außerdem sei ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden.

Welche folgen hätte die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Beklagten auf eine Klage die erst nach Abgabe dieser Erklärung rechtshängig wird?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

MfG Gretsch
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"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG)
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Alt 26.09.2011, 09:24
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AW: Eidesstattliche Verischerung vor Klageerhebung

Überhaupt keine.
Nur die Erfolgsaussichten in der Vollstreckung sind nicht allzu gut.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 09:29
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AW: Eidesstattliche Verischerung vor Klageerhebung

Danke,

das hab ich mir schon gedacht. Ein Titel in der Hand nützt nix gegen den Vermögenslosen, also Klagerücknahme um die Gerichtsgebühren teilweise wiederzubekommen.

Einen schönen Tag noch
Gretsch
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"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG)
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