Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Eidesstattliche Erklärung

Dies ist eine Diskussion zu Eidesstattliche Erklärung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 15:16
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 138
Keine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Eidesstattliche Erklärung

Hallo @ alle,

mal kurz ne Frage: Person A behauptet, von Person B z.B. durch Postsendungen, Telefonanrufe und unerwünschte Besuche belästigt zu werden; Person A erklärt dies eidesstattlich und möchte §1 GewSchG erwirken. Die Sache "floppt", Person B kann stichhaltig nachweisen, dass er dies nicht getan hat (mehrere Zeugenaussagen, Widersprüche in den Aussagen von Person A). Anordnung nach §1 GewSchG wird damit nicht erlassen. Wie ist das denn nun mit der falsches Eidesstattlichen Erklärung ? Theoretisch würde ich hier auf §156 StGB tippen. Wie wird das in der Praxis gehandhabt ? Bleibt es eher beim "Mach das bitte nicht wieder !" oder muss Person A mit drastischen Maßnahmen rechnen ? Die Sache wird vor dem Familiengericht verhandelt, d.h. jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Hätte A nicht gelogen, dann hätte B nie einen Anwalt benötigt. Muss A nun doch den Anwalt von B bezahlen ?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 18:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Eidesstattliche Erklärung

Zitat:
Zitat von Stefan074D Beitrag anzeigen
Wie ist das denn nun mit der falsches Eidesstattlichen Erklärung ? Theoretisch würde ich hier auf §156 StGB tippen.
Dazu müsste man A nachweisen, dass er die eV vorsätzlich falsch abgegeben hat. A wird sich auf die Position zurückziehen, dass er tatsächlich der Meinung war.

Zitat:
Die Sache wird vor dem Familiengericht verhandelt,
Ah, wieder ein kleiner, hässlicher Familienstreit...der wird durch strafrechtliche Sachen nicht beigelegt werden. Ich fürchte, A wird ungeschoren davonkommen (allerdings könnte er/sie vor dem Familiengericht an Position verloren haben!), und B muss trotzdem den Anwalt zahlen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Eidesstattliche Erklärung Strafrecht / Strafprozeßrecht 11.02.2011 08:16
Eidesstattliche Erklärung verlangt! Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 20.05.2008 19:17
Falsche eidesstattliche Erklärung - Was passiert?? Insolvenzrecht 07.10.2006 15:32
Eidesstattliche Erklärung Minderjähriger Strafrecht / Strafprozeßrecht 10.08.2006 14:35
Eidesstattliche Erklärung Arbeitsrecht 14.06.2006 12:56





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN