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Diebesgut wieder da... wer zahlt schaden ?

Dies ist eine Diskussion zu Diebesgut wieder da... wer zahlt schaden ? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 22:53
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Diebesgut wieder da... wer zahlt schaden ?

Hallo,

A hat vor einem Jahr eine dummheit gegangen und bei B einen Zaun durchschnitten und 1 Satz Felgen gestohlenm

3 Monate später hat man A gefasst, die Strfrechtliche sache ist vom tisch... geldstrafe.

Nun will B Schadenersatz für Zaun und die neubeschaffung der Felgen ???

Muss A überhaupt was für den satz zahlen, denn er zwischenzeitklich gekauft hat ? schließlich hat er den alten ja unbeschädlgt zurück !
Hab man gelesen, wiedergefundenes Diebesgut ist nur vandalismus ?
stimmt das, evtl § ?

vielen dank

Geändert von JohnRyder (31.03.2011 um 18:34 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 17:43
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AW: Diebesgut wieder da... wer zahlt schaden ?

Zitat:
Zitat von JohnRyder Beitrag anzeigen
Hallo,

A hat vor einem Jahr eine dummheit gegangen und auf einem schrottplatz einen Zaun durchschnitten und 1 Satz Felgen gestohlenm

3 Monate später hat man mich gefasst, die Strfrechtliche sache ist vom tisch... geldstrafe.

Nun will der schrotti Schadenersatz für Zaun und die neubeschaffung der Felgen ???

Muss ich überhaupt was für den satz zahlen, denn er zwischenzeitklich gekauft hat ? schließlich hat er den alten ja unbeschädlgt zurück !
Hab man gelesen, wiedergefundenes Diebesgut ist nur vandalismus ?
stimmt das, evtl § ?

vielen dank
Bist du A? Das wäre schlecht.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 18:33
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AW: Diebesgut wieder da... wer zahlt schaden ?

nein bin nicht A ! schreibfehler !
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