Dies ist eine Diskussion zu Chance auf Rückzahlung ohne handfeste Beweise? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Chance auf Rückzahlung ohne handfeste Beweise? Folgender fiktiver Fall: Person A hat Person X über einen längeren Zeitraum für verschiedene Dinge Geld geliehen, insgesamt 3000 €. Da es sich um mehrere Einzelbeträge für die verschiedensten Dinge handelt besteht keine schriftliche Vereinbarung oder Niederschrift über diese Angelegenheit. Nun hat Person X beschlossen die Rückzahlung einzustellen obwohl noch ein Betrag von 1700 € offen wäre. Gegen einen von Person A eingereichten gerichtlichen Mahnbescheid wurde von Person X Gesamtwiderspruch eingelegt. Nun stellt sich für Person A die Frage ob es sinnvoll ist einen Prozeß vom Zaun zu brechen um das restliche Geld zurück zu bekommen. Fakt ist das es keine handfesten Beweise gibt, lediglich Zeugenaussagen dass das Geld an Person X geliehen wurde und einige Rechnungsbelege. Ist es also sinnvoll unter diesen Bedingungen eine Verfahrenseröffnung in Betracht zu ziehen? Und wenn ja, ist dafür ein Anwalt erforderlich? (Verhandlung beim Amtsgericht) LG Sanguinea |
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| AW: Chance auf Rückzahlung ohne handfeste Beweise? Zeugenaussagen SIND Beweise
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| AW: Chance auf Rückzahlung ohne handfeste Beweise? was können die zeugen denn bezeugen? waren die jeweils dabei, als das geld verliehen wurde oder haben die nachträglich von der ein oder anderen partei mitgekriegt, da hat einer geld verliehen, ohne zu wissen wann, wo, wieviel und ohne dabei gewesen zu sein? was sollen die rechnungsbelege? |
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| AW: Chance auf Rückzahlung ohne handfeste Beweise? Moin, gemäß § 78 I ZPO ist vor dem Amtsgericht keine anwaltliche Vertretung erforderlich. Postulationsfähigkeit ist damit auch ohne einen Anwalt gegeben. Ohne Beweise wäre ein Prozess aussichtslos. Entscheidend ist, was die Zeugen bezeugen können. Sollte der vermeintliche Schuldner gegenüber Zeugen bestätigt haben, dass Geld in einer bestimmten Höhe geflossen ist, so kann dies schon reichen. Es ist nicht erforderlich, die Geldübergabe mit eigenen Augen gesehen zu haben. greets Gretsch
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
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| AW: Chance auf Rückzahlung ohne handfeste Beweise? Hallo liebes Forum! Schonmal vielen Dank für eure Meinungen! Um eure Fragen zu beantworten: Es gibt sowohl Zeugen die dabei waren als ein Teil des Geldes Person X geliehen wurde, als auch Zeugen die von Person A darüber in Kentniss gesetzt wurden das und wieviel Geld an Person X geliehen wurde und es gibt Zeugen die von Person X bestätigt bekamen das Geld geliehen wurde. Letztere sind Verwandte von Person A, falls das eine Rolle spielt. LG Sanguinea |
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| AW: Chance auf Rückzahlung ohne handfeste Beweise? Was Person A jemandem gesagt hat ist KEIN Beweis
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| AW: Chance auf Rückzahlung ohne handfeste Beweise? Hallo liebes Forum! Würdet ihr Person A bei dieser Sachlage nun zu einem Prozeß raten oder nicht? LG Sanguinea |
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| AW: Chance auf Rückzahlung ohne handfeste Beweise? Ich denke, dass ein Prozess durchaus Aussicht auf Erfolg haben könnte. Der Kläger muss jedoch substanziiert darlegen und ggf. im Fall des Bestreitesn beweisen welche genauen Beträge wann geflossen sind. D. h. Liste mit genauen Beträgen und Datumsangabe - ggf. Zeitraum einreichen. Wenn es dann auch noch Zeugen gibt, die die genannten Vorgänge bestätigen können, dann sieht es gar nicht so schlecht aus. Viellecht gab es auch Emailverkehr zwischen den Parteien, der als Beweis dienen könnte??? Beim AG besteht grds. kein Anwaltszwang, jedoch ist es nicht immer sinnvoll auf den RA zu verzichten. |
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| AW: Chance auf Rückzahlung ohne handfeste Beweise? Hallo! Das klingt nach einem fundierten Beitrag, Person A wird das Ganze also nochmals genau abwägen und dann weitersehen, vielen Dank! Einen Emailverkehr dazu gibt es leider nicht, aber eine Liste der geflossenen Beträge mit Zeitangaben ist kein Problem. LG Sanguinea |
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