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"Bürge" für Handyvertrag und nun gibt es etwa keine Möglickeit?!

Dies ist eine Diskussion zu "Bürge" für Handyvertrag und nun gibt es etwa keine Möglickeit?! innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 01.04.2007, 16:29
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"Bürge" für Handyvertrag und nun gibt es etwa keine Möglickeit?!

Herr A konnte durch negativen Schufaeintrag kein Handyvertrag abschließen. Also dachte er sich, er fragt mal Frau B ob sie so nett ist und dafür ihren Namen hergibt. Die Rechnungsanschrift wäre die von Herrn A und auch die Kosten gingen gleich vom Konto des Herrn A's ab. Nun war Frau B so nett und hat zugestimmt. Nach ungefähr 4 Monaten, kam ein Schreiben vom Inkasso Büro, gerichtet an Frau B, weil Herr A keine seiner Rechnungen bezahlt hat. Die Forderungen beliefen sich auf 1500 €. Es ging über mehrere Monate, in der Zeit hat Herr A sich angeblich ständig um diese Angelegenheit gekümmert. Das war aber nicht der Fall. Das Ende der Geschichte, Frau B musste eine eidesstaatliche Versicherung ablegen und muss nun monatliche Leistungen zahlen. Herr A war plötzlich unauffindbar, umgezogen, andere Nummer. Frau B hat nun nach langer Zeit Anhaltspunkte herausgefunden, wo sie ihn finden kann. Muss Frau B jetzt weiterhin in den sauren Apfel beißen oder gäbe es für sie eine Möglichkeit ihn zu den Zahlungen zu "zwingen"?
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Alt 01.04.2007, 17:15
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AW: "Bürge" für Handyvertrag und nun gibt es etwa keine Möglickeit?!

Gegenüber dem Mobilfunkanbieter ist weiterhin Frau B verpflichtet die Rechnungen zu begleichen. Denn dieser hat ja mit ihr einen Vertrag geschlossen und nicht mit Herrn A. Den Mobilfunkanbieter wird die Vereinbarung zwischen A und B deshalb nicht sonderlich interessieren.
Anderst ist es im Innenverhältnis zwischen A und B. Dort kann sich Frau B bei Herrn A schadlos halten. Das heißt, sie ist zwar weiterhin verpflichtet, die Rechnungen zu bezahlen, kann den Betrag jedoch von B wieder einfordern. Theoretisch... dazu müsste sie nämlich die Vereinbarung zwischen ihr und A beweisen können. Wurde nichts schriftliches vereinbart oder sind keine Zeugen vorhanden, sieht es wohl schlecht für Frau A aus.
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