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Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

Dies ist eine Diskussion zu Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 25.04.2012, 17:14
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Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

Hallo Forum,

ich hoffe die richtige Sparte hier gefunden zu haben. Es geht um folgenden fiktiven Fall innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit.

In einem Beschwerdeverfahren wurde von Frau XY ein Ablehnungsantrag wegen Befangenheit und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter gestellt.

Das Beschwerdeverfahren ist beendet, die Dienstaufsichtsbeschwerden etc. laufen noch und werden von einem gesonderten Senat geprüft, da auch noch andere Hauptverfahren anhängig ist.

Nun kommt es wie es kommen muss, das SG lehnt mal wieder einen Eilantrag ab und es bliebt erneut nur der Weg zum LSG mit der Beschwerde.

Diese Beschwerde wurde von Frau XY eingereicht und ihr wurde mitgeteilt, das genau gleicher Senat dieses verfahren zugewiesen wurde. Dies obwohl Frau Xy in ihrer Beschwerde deutlich den Hinweis auf die Ablehnung und Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht hat und die Ablehnung auch für dieses Verfahren erklärt hat.

Wie würde man sich nun in solch einen Fall verhalten? Ein faires und schnelles Verfahren trotz Notlage kann nicht erwartet werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 17:20
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AW: Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

Was ist den aus dem Ablehungsantrag in dem ersten Beschwerdeverfahren geworden und worauf wurde er gestützt?

Eine andere Möglichkeit, als einen neuen Antrag zu stellen, sehe ich erstmal nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 17:38
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AW: Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

Zitat:
Zitat von LillyB Beitrag anzeigen
Das Beschwerdeverfahren ist beendet, die Dienstaufsichtsbeschwerden etc. laufen noch und werden von einem gesonderten Senat geprüft, da auch noch andere Hauptverfahren anhängig ist.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird nicht von einem Senat geprüft, sondern ist ein dienstrechtliches Verfahren, das gerichtsintern von der Verwaltungsleitung des Gerichts geführt wird.

Zitat:
Diese Beschwerde wurde von Frau XY eingereicht und ihr wurde mitgeteilt, das genau gleicher Senat dieses verfahren zugewiesen wurde. Dies obwohl Frau Xy in ihrer Beschwerde deutlich den Hinweis auf die Ablehnung und Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht hat und die Ablehnung auch für dieses Verfahren erklärt hat.
Die erste Ablehnung ist beendet, also gibt es gesetzlich keinen Grund, die Sache diesem Senat nicht zu geben. Man muss also einen neuen Antrag stellen.

Das Dienstaufsichtsverfahren hat wie gesagt mit dem Senat nichts zu tun, sondern ist ein Verwaltungsinternum.

Zitat:
Wie würde man sich nun in solch einen Fall verhalten? Ein faires und schnelles Verfahren trotz Notlage kann nicht erwartet werden.
Hat man sich den mal anwaltlich beraten lassen dahingehen, ob die Ansprüche wirklich bestehen?

Gruß
Dea
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  #4 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 17:38
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AW: Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

Der erste Antrag liegt noch bei einem anderen Senat der diesen noch immer Prüft und wurde nicht durch den Hinweis auf der Beschwerde

Hinweis: Der xx Senat wurde in anderen Verfahren der Antragstellerin abgelehnt und mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde belegt. Die Ablehnung soll auch für dieses Verfahren gelten und Aufgrund der EIlbedürtigkeit wird um Zuteilung im Eilverfahren um eine Verweisung an einen anderen Senat gebeten.

Die Begründung steht hier ja nun nicht im Mittelpunkt. Der Senat wurde wegen begründeten Verdacht der Befangenheit abgelehnt.

Es handelt sich um ein Eilverfahren, was laut LSG dann länger dauert, lehnt man nun erneut ab. Das kann doch nicht Sinn und Zweck der Sache sein, oder? Zumal das Beschwerdeverfahren ein neues Verfahren ist und hier gleich darauf hingewiesen wurde.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 17:41
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AW: Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

Ich weiß nicht wie ich das hier mit dem zitieren mache, sorry.

Es wurde ein Schreiben des LSG vor einigen Wochen übermittelt, dass sowohl das Ablehnungsgesuch , als auch die DAB von einem anderen Senta geprüft wird und man bat um Stellungnahme. Das Verfahren an sich war beendet, aber es folgte eine Gehörsrüge die noch nicht entschieden ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 17:46
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AW: Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

Da kann ich nichts zu sagen, aber Dienstaufsichtsbeschwerden gehen nun mal an den Dienstherrn, also die Gerichtsleitung, und nicht an Spruchkörper des Gerichts.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 17:48
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AW: Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

Zitat:
Zitat von cmd.dea Beitrag anzeigen
Da kann ich nichts zu sagen, aber Dienstaufsichtsbeschwerden gehen nun mal an den Dienstherrn, also die Gerichtsleitung, und nicht an Spruchkörper des Gerichts.
Die Dienstaufssichtbeschwerde wurde an den Präsidenten des LSG geschickt und dann kam Post von einem Senat ++


Meine Frage ist aber, wenn beim einlegen einer Beschwerde der Hinweis gegeben wird dass man die Befangenheit auch für dieses Verfahren erklärt, dann hätte doch das Verfahren nicht an diesen Senat zugeleitet werden dürfen oder?
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  #8 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 17:50
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AW: Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

Zitat:
Zitat von LillyB Beitrag anzeigen
Hinweis: Der xx Senat wurde in anderen Verfahren der Antragstellerin abgelehnt und mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde belegt.
Naja, dann muss er natürlich auch Stellung zu der DAB nehmen, er bearbeitet sie aber nicht.

Zitat:
Die Ablehnung soll auch für dieses Verfahren gelten
Das geht aber nicht und einfach so an einen anderen Senat verweisen geht aufgrund des Prinzips des gesetzlichen Richters auch nicht.
Zitat:
Es handelt sich um ein Eilverfahren, was laut LSG dann länger dauert, lehnt man nun erneut ab.
Richtig, so ist es, da führt auch kein Weg dran vorbei. Ablehnungsanträge verlängern Verfahren immer.

Zitat:
Das kann doch nicht Sinn und Zweck der Sache sein, oder?
So ist jedenfalls das Gesetz.

Zitat:
Zumal das Beschwerdeverfahren ein neues Verfahren ist und hier gleich darauf hingewiesen wurde.
Das kann man ja machen, an den gesetzlichen Regelungen und den vorgegebenen Zuständigkeiten ändert das aber nichts.

Gruß
Dea
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  #9 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 17:51
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AW: Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

Zitat:
Zitat von LillyB Beitrag anzeigen
Meine Frage ist aber, wenn beim einlegen einer Beschwerde der Hinweis gegeben wird dass man die Befangenheit auch für dieses Verfahren erklärt, dann hätte doch das Verfahren nicht an diesen Senat zugeleitet werden dürfen oder?
Doch natürlich, weil es ein anderes Verfahren ist und daher auch in diesem Verfahren der entsprechende Antrag gestellt werden muss.

Gruß
Dea
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  #10 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 18:05
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AW: Befangenheitsantrag und wieder gleicher Senat

ist der nicht mit dem Hinweis als Antrag zu werten
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