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Außergerichtliche Kosten

Dies ist eine Diskussion zu Außergerichtliche Kosten innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 15.04.2011, 19:00
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Außergerichtliche Kosten

Hallo,

eine kurze Frage:

Müssen außergerichtliche Anwaltskosten (Geschäftsgebühr) im Rahmen einer Klage als eigenständiger Antrag mit eingeklagt werden oder fallen außergerichtliche Anwaltskosten automatisch unter die Prozesskosten (Kosten des Verfahrens)?

Vielen Dank für die Hilfe

Geändert von Gentle81 (15.04.2011 um 19:24 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 10:17
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AW: Außergerichtliche Kosten

Vorgerichtilche (nicht außergerichtliche) Kosten sind keine Prozeßkosten. Sie müssen als Nebenforderung eingeklagt werden.
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