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Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner?

Dies ist eine Diskussion zu Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 12:52
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Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner?

Erhält ein Schuldner bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auch eine Ausfertigung derselben oder erhält die nur der Gläubiger bzw. das Gericht?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 19:37
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AW: Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner?

Wo ist ein Gerichtsvollzieher, wenn man ihn braucht?

Es wäre wohl vernünftig, dem Schuldner sofort eine Abschrift zu erteilen. Allerdings finde ich das nicht direkt im Gesetz. Eventuell in den Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher, die habe ich nicht durchgesehen.Ich weiß auch nicht, wie die Gerichtsvollzieher das üblicherweise handhaben.

So oder so kann der Schuldner aber vom Vollstreckungsgericht eine Abschrift verlangen.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 21:14
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AW: Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner?

Eigentlich bekommt doch jeder über alles Durchschläge oder Kopieen. Das würde auch hier vieles vereinfachen. Wenn jemand schon die Auskunft gibt, schon mal die EV abgegeben zu haben (z.B. als Mietinterssent), kann man ihm glauben, wenn er angibt, in welche Höhe und wofür. Stimmen müssen die Angaban aber noch lange nicht. Sicher ist man erst, wenn man in die EV einsehen könnte. Die aber erst zu beantragen etc. macht keinen Sinn und ist viel zu aufwändig. Einfacher ist es, wenn die Schuldner die EV vorzeigen könnte. Aber ich weiß nicht, ob er ein solches Papier hat?!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 21:24
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AW: Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner?

Das kann im Einzelfall nur der Schuldner selbst beantworten. Und im übrigen kann man ja mal exemplarisch beim GV nachfragen.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 22:26
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AW: Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner?

Kann man. Da in Deutschland alles geregelt ist, hätte es ja auch sein können, dass es hierfür auch eine Regel etc. gibt und diese jemand von den Profis hier kurz parat gehabt hätte.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 23:31
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AW: Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner?

Einen Versuch ist es wert. Aber effektiver ist vielleicht doch der Anruf. Na, abwarten, vielleicht meldet sich einer, der es weiß.
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