Dies ist eine Diskussion zu Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner? |
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| AW: Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner? Wo ist ein Gerichtsvollzieher, wenn man ihn braucht? Es wäre wohl vernünftig, dem Schuldner sofort eine Abschrift zu erteilen. Allerdings finde ich das nicht direkt im Gesetz. Eventuell in den Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher, die habe ich nicht durchgesehen.Ich weiß auch nicht, wie die Gerichtsvollzieher das üblicherweise handhaben. So oder so kann der Schuldner aber vom Vollstreckungsgericht eine Abschrift verlangen.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner? Eigentlich bekommt doch jeder über alles Durchschläge oder Kopieen. Das würde auch hier vieles vereinfachen. Wenn jemand schon die Auskunft gibt, schon mal die EV abgegeben zu haben (z.B. als Mietinterssent), kann man ihm glauben, wenn er angibt, in welche Höhe und wofür. Stimmen müssen die Angaban aber noch lange nicht. Sicher ist man erst, wenn man in die EV einsehen könnte. Die aber erst zu beantragen etc. macht keinen Sinn und ist viel zu aufwändig. Einfacher ist es, wenn die Schuldner die EV vorzeigen könnte. Aber ich weiß nicht, ob er ein solches Papier hat?! |
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| AW: Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner? Das kann im Einzelfall nur der Schuldner selbst beantworten. Und im übrigen kann man ja mal exemplarisch beim GV nachfragen.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner? Kann man. Da in Deutschland alles geregelt ist, hätte es ja auch sein können, dass es hierfür auch eine Regel etc. gibt und diese jemand von den Profis hier kurz parat gehabt hätte. |
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| AW: Ausfertigung eidesstattliche Versicherung für den Schuldner? Einen Versuch ist es wert. Aber effektiver ist vielleicht doch der Anruf. Na, abwarten, vielleicht meldet sich einer, der es weiß.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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