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Aufhebung eines PfÜb

Dies ist eine Diskussion zu Aufhebung eines PfÜb innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 12:45
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Aufhebung eines PfÜb

Wenn ein Drittschuldner nach erfolgreicher Forderungspfändung den Gläubiger darum bittet, den PfÜb Aufheben zu lassen, ist das üblich und kann der Gläubiger das überhaupt beantragen? Löst das eine Gebühr aus bei Gericht?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 13:23
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AW: Aufhebung eines PfÜb

Diese Bitte des Drittschuldners ist überflüssig. Über den gepfändeten Betrag hinaus gibt es für ihn keine Verpflichtung mehr zu zahlen.
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Stichworte
aufhebung, pfändungs- und überweisungsbeschluss, pfüb

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