Dies ist eine Diskussion zu Audioaufzeichnung im Unterricht innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Audioaufzeichnung im Unterricht man möge es bitte dem Laien verzeihen, wenn der Ort der Veröffentlichung des Themas falsch gewählt wurde. Mit einem modernen Smartpen einer führenden Firma (z.B. 4 GB) ist es möglich einen Unterricht/Vorlesung aufzunehmen. Gerade nach der Mittagspause eine willkommene Erleichterung und optimal für die abendliche Nachbearbeitung des Unterrichtsstoffes. Ebenfalls für den Audio-Lerntyp sehr geeignet. Ist eine solche Audio-Aufzeichnung (Mitschnitt) eines Unterrichts erlaubt bzw. was muss man dabei beachten? ![]() Danke für Antwort PS: Die Aufnahmen sind für rein private Zwecke! Keine Veröffentlichung etc! |
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| AW: Audioaufzeichnung im Unterricht sofern alle beteiligten einverstanden sind, is das kein problem. heimlich oder unerlaubt aufzeichen geht aber nicht, das ist strafbar. schau mal hier: § 211 stgb |
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| AW: Audioaufzeichnung im Unterricht Naja, es ist strafbar, aber ein Mord ist es nun auch nicht. § 201 StGB ist die richtige Hausnummer. |
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