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Audioaufzeichnung im Unterricht

Dies ist eine Diskussion zu Audioaufzeichnung im Unterricht innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 22:07
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Audioaufzeichnung im Unterricht

Hallo,

man möge es bitte dem Laien verzeihen, wenn der Ort der Veröffentlichung des Themas falsch gewählt wurde.

Mit einem modernen Smartpen einer führenden Firma (z.B. 4 GB) ist es möglich einen Unterricht/Vorlesung aufzunehmen. Gerade nach der Mittagspause eine willkommene Erleichterung und optimal für die abendliche Nachbearbeitung des Unterrichtsstoffes. Ebenfalls für den Audio-Lerntyp sehr geeignet.

Ist eine solche Audio-Aufzeichnung (Mitschnitt) eines Unterrichts erlaubt bzw. was muss man dabei beachten?


Danke für Antwort


PS: Die Aufnahmen sind für rein private Zwecke! Keine Veröffentlichung etc!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 22:20
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AW: Audioaufzeichnung im Unterricht

sofern alle beteiligten einverstanden sind, is das kein problem. heimlich oder unerlaubt aufzeichen geht aber nicht, das ist strafbar. schau mal hier: § 211 stgb
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 20:19
V.I.P.
 
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AW: Audioaufzeichnung im Unterricht

Naja, es ist strafbar, aber ein Mord ist es nun auch nicht. § 201 StGB ist die richtige Hausnummer.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 20:22
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AW: Audioaufzeichnung im Unterricht

@clown
uuups... natürlich richtig!
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