Dies ist eine Diskussion zu Attest entbindet von Schweigepflicht? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Attest entbindet von Schweigepflicht? Der Richter rufe den Arzt an und verlange Informationen über den Patienten. Argument sei, dass durch die Ausstellung eines Attests eine Entbindung von der Schweigepflicht erfolgt sei. Die habe "die Rechtsprechung festgestellt". Der Aufforderung des Arztes, ihm dies schriftlich mitzuteilen, komme er nicht nach. Frage: seit wann entbindet ein Attest von der Schweigepflicht bzw. seit wann berechtigt ein Attest den Richter, weitere Informationen einzuholen? Gibt es tatsächlich dazu eine Rechtsprechung? Oder wäre dies nur ein Bluff?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Attest entbindet von Schweigepflicht? ist das neuste, was ich höre. das ist in sich schon nicht möglich, das attest unterschreibt ja der arzt, nicht der patient. es kann also unter gar keinen umständen eine (vom patienten gewollte) entbindung von der scheigepflicht dadurch vorliegen. auch nicht konkludent oder sonstwie. sonst könnte der arzt selber ein paar atteste ausstellen und sich selber von der schweigepflicht entbinden. is doch quark. Zitat:
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| AW: Attest entbindet von Schweigepflicht? Tja, nach Wühlen fand ich das hier: http://www.burhoff.de/insert/?/asp_b...nhalte/921.htm Zitat:
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| AW: Attest entbindet von Schweigepflicht? Artikel der Ärztekammer Hamburg: http://www.aerztekammer-hamburg.de/f...1171876268.pdf |
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| AW: Attest entbindet von Schweigepflicht? Den Artikel habe ich auch gesehen, allerdings ist mir die Aussage "Gerichte werten..." nicht fundiert genug, vor allem, weil es meist um die AUB geht, und für die gelten andere Regeln.
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