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Abgetretene Miete an Mieter. Darf ZV Miete einziehen?

Dies ist eine Diskussion zu Abgetretene Miete an Mieter. Darf ZV Miete einziehen? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 15.09.2009, 10:30
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Exclamation Abgetretene Miete an Mieter. Darf ZV Miete einziehen?

Hallöchen schreibe gerade an meiner Hausarbeit und habe da eine ziemlich schwierige Frage.

Also:
Ein Haus steht unter Zwangsverwaltung. In dem Haus leben Mieter A und B. Mieter A ist gleichzeitig mit dem Hauseigentümer verwandt. Bevor Zwangsverwaltung angeordnet wurde, wurde eine Abtretungserklärung, die alle Mieten des Hauses angeht, zwischen Eigentümer und Mieter A unterzeichnet. Die Abtretungserklärung wurde auf Grund eines Dahrlens, dass Mieter A dem Eigentümer vor Jahren gegeben hat verfasst.
Zwangsverwalter fordert nun aber von Mieter A die Zahlung der normalen Miete trotz Abtretungserklärung.
Wie verhält sich dies nun? Muss Mieter A die Miete bezahlen? Oder dem Zwangsverwalter mitteilen, dass es eine Mietabtretung gibt? Was passiert mit der Miete von Mieter B?
Vielen Dank

Geändert von Moon78 (15.09.2009 um 19:20 Uhr).
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