Dies ist eine Diskussion zu § 91a ZPO ohne ursprünglichen Antrag des Beklagten? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| § 91a ZPO ohne ursprünglichen Antrag des Beklagten? Nun hat aber ja der Beklagte ursprünglich gar keinen Antrag gestellt. Weiß jemand, wie ich in so einen Fall formulieren würde? "Der Kläger hat beantragt, festzustellen, dass... Der Beklagte hat beantragt, ???" Danach klar, die erledigende Handlung, Erledigunserklärungen, wechselseitige Kostenanträge. Rechtliche Würdigung kann hier gänzlich außen vor bleiben. Mich würd nur interessieren, wie formuliert wird, wenn aus der Akte kein Antrag hervor geht und es keine mündliche Verhandlung gab. Klageabweisungsantrag könnte man bei obigem Fall wohl nicht unterstellen, oder doch? Immerhin gibt der Beklagte dem Kläger ja quasi Recht mit seiner Forderung indem er zahlen will." |
| |||
| AW: § 91a ZPO ohne ursprünglichen Antrag des Beklagten? Der Beklagte hat ja gerade keinen Antrag gestellt, sondern sofort anerkannt. Also würde ich das auch so schreiben: "Der Beklagte erkennt den Antrag des Klägers an." |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Beweisaufnahme ohne Beklagten durchgeführt | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 03.01.2010 12:29 |
| Antrag auf Mitgliedschaft ohne Begründung ablehnen | Vereinsrecht | 23.11.2009 07:52 |
| 15 Jähriger Antrag auf Mitgliedschaft ohne Einwilligung der Eltern | Bürgerliches Recht allgemein | 10.01.2008 21:47 |
| Antrag bei mehreren Beklagten | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 14.04.2007 12:59 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios