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§ 840 ZPO Drittschuldner

Dies ist eine Diskussion zu § 840 ZPO Drittschuldner innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 09:39
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§ 840 ZPO Drittschuldner

Hallo
angenommen man beantwortet die Frage1 als Drittschuldner in einem Pfändungs - und Überweisuzngsbeschluss "ob man die Forderung als begründet anerkennt und zu Zahlungen bereit ist" mit NEIN, was passiert dann?
Woher weiss denn der Drittschuldner ob die Forderungen gegen z. B. einen Mitarbeiter überhaupt berechtigt sind? Was würde das den für den weiteren Verlauf des Vorganges denn bedeuten? Oder muss man die Forerungen grundsätzlich anerkennen damit man selbst keinen Ärger oder Mehrarbeit bekommt?
Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 11:46
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AW: § 840 ZPO Drittschuldner

Zitat:
Zitat von katzeothello
Woher weiss denn der Drittschuldner ob die Forderungen gegen z. B. einen Mitarbeiter überhaupt berechtigt sind?
Diese Frage soll der DS doch gar nicht beantworten, kann er ja auch gar nicht. Hier ist vielmehr die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner gemeint! Dies wird der DS beantworten können (und müssen!).
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 12:42
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AW: § 840 ZPO Drittschuldner

Zitat:
Oder muss man die Forerungen grundsätzlich anerkennen damit man selbst keinen Ärger oder Mehrarbeit bekommt?
Grundsätzlich ja. Man erkennt ja die Forderung nicht an. Man sagt damit doch mehr oder weniger nur, dass man als Drittschuldner in Betracht kommt.

Um welche Art von Drittschuldner soll es sich denn im Sachverhalt handeln?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 13:36
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AW: § 840 ZPO Drittschuldner

besten Dank alles klar.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 13:39
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AW: § 840 ZPO Drittschuldner

Zitat:
Zitat von katzeothello
Woher weiss denn der Drittschuldner ob die Forderungen gegen z. B. einen Mitarbeiter überhaupt berechtigt sind?
Auch wenn der Thread-Starter sich schon dankend verabschiedet hat: Diese Frage ist noch unbeantwortet. Der Drittschuldner weiß es, weil es zu einer Forderungspfändung nur kommt, wenn die Forderung gegen den Mitarbeiter gerichtlich tituliert ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 10:31
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AW: § 840 ZPO Drittschuldner

Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino
Auch wenn der Thread-Starter sich schon dankend verabschiedet hat: Diese Frage ist noch unbeantwortet. Der Drittschuldner weiß es, weil es zu einer Forderungspfändung nur kommt, wenn die Forderung gegen den Mitarbeiter gerichtlich tituliert ist.
Besten Dank für die weitergehende Antwort.
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