Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

§ 775

Dies ist eine Diskussion zu § 775 innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Like Tree1Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 01:22
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
§ 775

Guten

Fiktiver Fall:

Vermieter(V) verklagt Mieter (M), weil dieser die Nachzahlung der Nebenkosten 2009 verweigert. Begründung: fehlende Belegeinsicht und Fehler in der Abrechnung. M hat Einspruch gegen die Vollsteckung vor Gericht eingereicht. Ein Gerichtsvollzieher erwähnte § 775.

Wie würde M diesen Antrag stellen?
Was muss beachtet werden?
Ist das Zuständige Gericht der Empfänger oder ein Prozessgericht?
Es soll erreicht werden, dass die Vollstreckung bis zur Gerichtsverhandlung aufgehoben wird, sodass V vorher nicht pfänden kann.

Geändert von Shox (11.01.2012 um 02:25 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 02:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.098
100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: § 775

Da fehlen Informationen.

Hat V Mahnbescheid beantragt, M nicht rechtzeitig widersprochen, wurde dann Vollstreckungsbescheid erlassen, M hat fristgerecht Einspruch eingelegt, aber V vollstreckt trotzdem schon?

Falls das so ist, hat M (falls nicht ganz besonders schwerwiegende Gründe vorliegen - das ist fast nie so -, siehe § 765a ZPO) im Ergebnis nur dann eine Chance, sich gegen die Vollstreckung an sich zu wehren, wenn M schuldlos den Widerspruch versäumt hätte.

§ 775 ZPO ist insoweit zwar für den Gerichtsvollzieher bzw. das Vollstreckungsgericht interessant, aber nicht der Ausgangspunkt. Das ist § 719 ZPO. Der dort vorgesehene Antrag könnte von M (falls das AG für die Hauptsache zuständig ist) ohne Anwalt beim Prozessgericht gestellt werden; das Gericht würde aber eine Sicherheitsleistung von M verlangen. Alles, was M somit erreichen könnte, wäre, dass M das Geld vorläufig nur hinterlegen muss (also V noch keinen Zugriff erhält). Das wäre nur dann interessant, wenn zu befürchten wäre, dass im Falle der Stattgabe des Einspruchs und Klagabweisung V nicht zurückzahlen könnte.

Soviel im Grundsatz.

Worum geht es genau? Welche Pfändung soll konkret verhindert werden? Sachpfändung oder Kontopfändung? Droht ein unwiederbringlicher Nachteil, wenn die Pfändung fortgesetzt wird?
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 02:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: § 775

M hat gegen Mahnbescheid kein Einspruch eingereicht. (verpasst)
Aber gegen den Vollstreckungsbescheid.
Der Gerichtvollzieher war schon da, es wurde erklärt, dass M nicht zahlt, bis ein Gericht entschieden hat. GV hat M eine Hausaufgabe gegeben, §775 anzuwenden, damit V nicht vor der Gerichtsverhandlung pfänden kann.

Im Vollstreckungsbescheid unter Hauptforderung ist auch ein Fehler drin.
( Gefordert werden Nebenkosten von 01.01.09 M wohnt aber erst seit dem 09.09.2009 in der Wohung)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 02:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.098
100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: § 775

Ich hatte meinen Beitrag #2 nachträglich noch ergänzt.

Zitat:
Zitat von Shox Beitrag anzeigen
Der Gerichtvollzieher war schon da, es wurde erklärt, dass M nicht zahlt, bis ein Gericht entschieden hat. GV hat M eine Hausaufgabe gegeben, §775 anzuwenden, damit V nicht vor der Gerichtsverhandlung pfänden kann.
So funktioniert das nicht.

Zitat:
Zitat von FreiMus Beitrag anzeigen
Im Vollstreckungsbescheid unter Hauptforderung ist auch ein Fehler drin. ( Gefordert werden Nebenkosten von 01.01.09 M wohnt aber erst seit dem 09.09.2009 in der Wohung)
Darüber entscheidet im Nachgang das Prozessgericht im Einspruchsverfahren. Für die Vollstreckung ist allein der Inhalt des Vollstreckungsbescheids "richtig".
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 02:31
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: § 775

Ein Mahnbescheid hat M nie bekommen. Es kam gleich der Vollstreckungsbescheid.

Was genau M bei dem GV unterschrieben hat, ist M nicht klar. Kopie ist angefordert. Es wurde aber reingeschrieben, dass M nicht zahlt und die Begründungen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 02:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: § 775

Soweit mir bekannt, kann die vorläufige Vollstreckbarkeit, gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Forderung, abgewendet werden.

Das Geld wäre bei Gericht zu hinterlegen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 02:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.098
100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: § 775

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt, kann die vorläufige Vollstreckbarkeit, gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Forderung, abgewendet werden.
Wie ich ja auch schon geschrieben hatte.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 03:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.098
100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: § 775

Zitat:
Zitat von Shox Beitrag anzeigen
Ein Mahnbescheid hat M nie bekommen. Es kam gleich der Vollstreckungsbescheid.
Wenn das stimmt, dann hat M schuldlos den Widerspruch versäumt und es liegt wie schon oben erwähnt ausnahmsweise ein Fall vor, in dem tatsächlich Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung beantragt werden kann. Mit dieser Einschränkung siehe oben meine Ausführung zu § 719 ZPO.
Casa likes this.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 03:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: § 775

Ich sollte so spät nicht mehr hier sein.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 03:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Shox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: § 775

Werden diese Gerichtsschreiben nicht mit Einschreiben versendet?
Einen Mahnbescheid hab ich wohl verpasst??!
Wie kann das sein? Wie kann ich man das beweisen?
Bezieht man sich im Schreiben einfach auf diesen § ?
Quasie: "hiermit beantragt man auf § 775 und das war's ?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN