
07.05.2012, 15:07
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2011
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| AW: Zeugen, Beweis Zitat:
Zitat von martin012 Darf ich an dieser Stelle noch einmal zum § 373 ZPO nachfragen, und ob damit gemeint ist, dass der Beweis erbracht wurde (auch wenn der Richter die Zeugen nicht vorlädt)? | Nein, dieser spezielle Beweis wird nicht erbracht, wenn der Zeuge nicht geladen wird; entweder, das Gericht hält die Tatsache aus anderen Gründen für bewiesen oder für unerheblich oder das Beweismittel an sich für untauglich oder es hat das Beweisangebot schlicht übersehen.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |