
09.09.2010, 12:05
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2006 Alter: 40
Beiträge: 9.201
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| AW: Mögliches Vorgehen bei (Taschengeld-)Pfändung. Frage des Pfändungsfreibetrags Zitat:
Zitat von Auror Ach jetzt weiss ich was gemeint war ... das ist aber hier keinesfalls einschlägig, | Wenn ich den Punkt 9 lese und die angegebene Rechtsprechung, dann erkenne ich nicht das man zwangsläufig Insolvenz angemeldet haben muss. Ergo kann dies auch auf jeden anderen Schuldner zutreffen wo ein Gläubiger mit dem Titel wedelt.
Gruß
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