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Alt 09.09.2010, 12:05
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V.I.P.
 
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AW: Mögliches Vorgehen bei (Taschengeld-)Pfändung. Frage des Pfändungsfreibetrags

Zitat:
Zitat von Auror Beitrag anzeigen
Ach jetzt weiss ich was gemeint war ... das ist aber hier keinesfalls einschlägig,
Wenn ich den Punkt 9 lese und die angegebene Rechtsprechung, dann erkenne ich nicht das man zwangsläufig Insolvenz angemeldet haben muss. Ergo kann dies auch auf jeden anderen Schuldner zutreffen wo ein Gläubiger mit dem Titel wedelt.

Gruß

Pro
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