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Alt 09.09.2010, 04:27
semmel76 semmel76 ist offline
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AW: Mögliches Vorgehen bei (Taschengeld-)Pfändung. Frage des Pfändungsfreibetrags

Bitte - gerne geschehen.

Ihr Gefühl trügt Sie indes nicht, da sich nach h.M. ein etwaiges Einkommen beider Ehepartner insofern auswirkt, als ein Taschengeldanspruch nur dann bestünde, wenn der Verdienst des schlechterverdienenden Ehepartners (hier sei es die B ) weniger als 7 % des Verdienstes des besserverdienenden Ehegatten (hier sei es der C) beträgt.
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