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Zwangsweise Glattstellung Termingeschäft ohne Fristsetzung/Anwaltspflicht Landgericht

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsweise Glattstellung Termingeschäft ohne Fristsetzung/Anwaltspflicht Landgericht innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 15:57
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Zwangsweise Glattstellung Termingeschäft ohne Fristsetzung/Anwaltspflicht Landgericht

Wir alle haben am 28.10.08 verfolgt, wie die VW-Aktie in kürzester Zeit auf ein Vielfaches ihres bisherigen Wertes explodiert ist (bis ca. 1000, - Euro).

Nehmen wir einmal an, am 27.10.08 war Herr X mit Call-Optionskontrakten auf VW short. Durch die bekannte, chaotische Kursentwicklung von VW am 28.10.08 (Kurs zwischenzeitlich vervierfacht bis auf 1000,- Euro) würde er von seiner Bank kurz vor Handelsschluß (ca. 17:00 Uhr) ohne Vorwarnung und Fristsetzung telefonisch dazu gezwungen, die Positionen bei einem VW-Kurs von ca. 800,- bis 900,- Euro zu schließen, da die Sicherheiten, die für solche Geschäfte zu stellen sind nicht ausreichen würden. Nach Ablehnung durch Herrn X würde die Bank die Positionen eigenmächtig schließen.

In den Sonderbedingungen für Termingeschäfte steht normalerweise, daß die Bank dem Kunden eine Frist für das Nachschießen von Sicherheiten setzen muß, die „kurz, gegebenfalls auch nach Stunden, bemessen sein kann“. Dies ist aber z.B. eine halbe Stunde vor Börsenschluß gar nicht mehr möglich.

Nehmen wir an, Herr X hat durch den Fall 100.000 Euro verloren und sein Konto steht dadurch tief im Minus.

Wie beurteilen Sie das Verhalten der Bank? Hätte sie nicht nach ihren eigenen Bedingungen Herrn X rechtzeitig, d.h. z.B morgens informieren müssen, daß er noch eine Chance gehabt hätte, Sicherheiten nachzuschießen oder alternativ ihm eine Frist bis zum nächsten Morgen setzen müssen?

Eine taggleiche Überweisung kann in Deutschland m.E. nach 17:00 Uhr gar nicht mehr durchgeführt werden, d.h. es würde gar keine Chance mehr bestehen, Sicherheiten nachzuschießen.

Nehmen wir an, die Bank würde jetzt einen Mahnbescheid schicken. Aufgrund des Streitwertes wäre in erster Instanz das Landgericht zuständig. Hier besteht Anwaltspflicht. Was passiert, wenn Herr X den Widerspruch gegen den Mahnbescheid selbst einlegt und sich selbst vor Gericht verteidigt mit dem Hinweis darauf, daß er sich die Anwaltskosten nicht leisten kann?

Kennt jemand ähnliche Fälle mit entsprechender Quelle?

Wie beurteilen Sie die Aussichten, solche Fälle zu gewinnen?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 17:08
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AW: Zwangsweise Glattstellung Termingeschäft ohne Fristsetzung/Anwaltspflicht Landgericht

Zitat:
Zitat von Pechvogel_1
Aufgrund des Streitwertes wäre in erster Instanz das Landgericht zuständig. Hier besteht Anwaltspflicht. Was passiert, wenn Herr X den Widerspruch gegen den Mahnbescheid selbst einlegt und sich selbst vor Gericht verteidigt mit dem Hinweis darauf, daß er sich die Anwaltskosten nicht leisten kann?
Soll er Prozesskostenhilfe beantregen lassen, er selbst kann keinen einzigen wirksamen Antrag stellen, so dass er im Wege des Versäumnisurteils zu verurteilen wäre - so die Klage schlüssig ist (wovon auszugehen sein dürfte).
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2009, 21:44
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AW: Zwangsweise Glattstellung Termingeschäft ohne Fristsetzung/Anwaltspflicht Landgericht

Jetzt ma ne andere Frage, wie kommst du drauf, dass du 100.000 Euro verloren hast?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 09:43
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AW: Zwangsweise Glattstellung Termingeschäft ohne Fristsetzung/Anwaltspflicht Landgericht

Rechenbeispiel: wenn Herr X zwei Kontrakte Call (à 100 Stück) auf VW verkauft hat und die Aktie an zwei Tagen 500,- Euro steigt sind das: 2x500x100= 100.000 Euro.

Suche immer noch nach gängiger Rechtsprechung und Urteilen.

Wer kennt Quellen in der Literatur?
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