Dies ist eine Diskussion zu WPÜG - Übernahme vorzeitig beenden innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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| WPÜG - Übernahme vorzeitig beenden ich habe in meinem BWL Studium grade Bankrecht als Thema. Leider komme ich dort bei einem Fall nicht weiter und zwar beim WPÜG. Und zwar: Anleger a will durch öffentliches Angebot (WPÜG) die Kontrolle der börsennotierten X AG erwerben. Könnte A das Angebot vorzeitig beenden, wenn er einen Stimmrechtsanteil von 50% plus eine Aktie erreicht hat? ---------- Wäre das möglich? Verstieße das gegen die Angebotsunterlage bzw. wäre das eine Änderung des Angebots nach §21 (1) Nr.3 ? Wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könntet! Danke!!!! ![]() Gruß Andreas |
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