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WPÜG - Übernahme vorzeitig beenden

Dies ist eine Diskussion zu WPÜG - Übernahme vorzeitig beenden innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 23.06.2011, 18:41
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WPÜG - Übernahme vorzeitig beenden

Hallo liebe Leute,

ich habe in meinem BWL Studium grade Bankrecht als Thema.
Leider komme ich dort bei einem Fall nicht weiter und zwar beim WPÜG.

Und zwar:

Anleger a will durch öffentliches Angebot (WPÜG) die Kontrolle der börsennotierten X AG erwerben.

Könnte A das Angebot vorzeitig beenden, wenn er einen Stimmrechtsanteil von 50% plus eine Aktie erreicht hat?
----------

Wäre das möglich? Verstieße das gegen die Angebotsunterlage bzw. wäre das eine Änderung des Angebots nach §21 (1) Nr.3 ?

Wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

Danke!!!!

Gruß
Andreas
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