Dies ist eine Diskussion zu Wirtschaftsbetrug, Computerbetrug - schnelle Hilfe. innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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| Wirtschaftsbetrug, Computerbetrug - schnelle Hilfe. undzwar brauche ich eine kleine Beratung für diesen Strafvorfall: Person "A" hat seid ca. 1 Jahr Computerbetrug begangen. Darunter hat die Person "A" Wirtschaftsbetrug begangen. Die Person hat ca. 15 Fälle des Betruges die von der Staatsanwaltschaft u. Polizei nachgewiesen werden können. Person "A" hat in den 15 Fällen ca. 3000 Euro Wirtschaftlichen Schaden gemacht. Er hat auf betrugsweise im Internet Waren bestellt, und Sie auf sogenannte "Packstationen" von DHL "Deutsche Post" senden lassen. Die bestellten Waren hat er dann dort abgeholt, und wurde bei dem ca. 15 Fall von der Kriminalpolizei vor Ort an der "Packstation" festgenommen. Am gleichen Abend wurde Person "A" in U-Haft gesetzt, und es wurde bei ihm Zuhause eine Durchsuchung gemacht, der er zugestimmt hat. Person "A" hatte zwei Kumpanen dabei, die über 18 Jahre alt sind. Person "A" ist derzeit 17 Jahre alt. Die beiden anderen wurden freigelassen ohne Strafe. Bei Person "A" ist noch keine Gerichtsverhandlung oder Ähnliches gewesen. Person "A" ist in dem Straffall als Haupttäter / Hauptbeschuldigter aktiv. Er hat in dem Polizeilichen Verhör seine 15 Taten zugegeben, und war dabei sehr kooperativ und hat der Polizei sehr viele Tipps, und Erfahrungswerte in dem Bereich Wirtschaftsbetrug gegeben. Das sollte ihm zu gunsten laut dem Kriminaloberkomissar kommen. Nun ist es so, das Person "A" nicht weiss wie es weiter geht, da die Polizei keine richtige Aussage derzeit machen kann, und seinen beschlagnahmten Rechner durchsuchen möchte. Daher steht die Frage im Raum,... welches Strafmaß kann auf Person "A" dem 17 Jährigen zukommen? Er ist ja der Haupttäter. Welchen Anwalt brauch Person "A" etc. Es wäre sehr zuvorkommend, wenn ich zu diesem Vorfall eine ausführliche & hilfbare Antwort bekommen könnte. Mit freundlichen Grüßen Thomas |
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