Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Welche Risiken bestehen für einen Treuhandnehmer (Geschäftsführung)?

Dies ist eine Diskussion zu Welche Risiken bestehen für einen Treuhandnehmer (Geschäftsführung)? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 12:27
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Sam78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sam78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sam78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sam78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sam78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sam78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sam78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sam78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sam78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sam78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Welche Risiken bestehen für einen Treuhandnehmer (Geschäftsführung)?

Hallo, ich hoffe es kann jemand etwas zu diesem allg. Fall sagen:

Person A möchte eine Mini-GmbH/UG (mit 500€ Startkapital) gründen, aber nicht persönlich in Erscheinung treten, weshalb Student B die GEsellschaft treuhänderisch gründen und führen soll(als Geschäftsführer).

Welche persönlichen Gefahren oder Risiken können für den Studenten enstehen? Kann er für Steuerschulden oder Gläubigerschulden persönlich haftbar gemacht werden?
Kann die Firma als Besitz gewertet werden falls sie mal ein Auto o.ä. kauft oder zählen Gewinne der Firma als Einkommen des Studenten, sodass es zu Schwierigkeiten mit dem Bafögamt kommt?

Was muss im Treuhandvertrag zwischen A und B stehen um B soweit wie möglich abzusichern, und welche Risiken bleiben bestehen??

Ich würd mich super über ne Antwort freuen,
LG Sam
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2010, 11:18
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Nguyen27m hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nguyen27m hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nguyen27m hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nguyen27m hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nguyen27m hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nguyen27m hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nguyen27m hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nguyen27m hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nguyen27m hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nguyen27m hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Welche Risiken bestehen für einen Treuhandnehmer (Geschäftsführung)?

Da stellt sich natürlich die Frage, ob der Student seine ganze aufopferungsvolle Zeit natürlich dem Unternehmen widmet. In Deutschland gibt es eine Höchstgrenze an Wochenstunden, bei der die Beitragspflichten gesondert für Studenten berechnet sind( Krankenkasse, Pflegeversicherung, Befreiuung von der Sozialabgabe etc.) Widmet er sich dem Unternehmen wird er natürlich wie ein normaler Arbeitgeber behandelt. Da sehe ich dann keinen Grund, warum für ihn Sonderregelungen gelten sollten. So besteht auch dementsprechend die Gefahr, dass man als GmbH-ler das volle Risiko für die Geschäfte auf sich nimmt. Lohnausfall, Schulden, psychischer Stress… das sind alles Faktoren, die hierbei hineinfließen könnten. Bei einem Treuhandvertrag kommt noch Hinzu, dass durch die kurzzeitige Übernahme der Pflichten der Student eine große Last mit sich herumtragen muss (vgl. auch http://www.umschuldung-kredit.com/kr...besser#more-40).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 01:54
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Welche Risiken bestehen für einen Treuhandnehmer (Geschäftsführung)?

Zitat:
Zitat von Sam78 Beitrag anzeigen

Person A möchte eine Mini-GmbH/UG (mit 500€ Startkapital) gründen, aber nicht persönlich in Erscheinung treten, weshalb Student B die GEsellschaft treuhänderisch gründen und führen soll(als Geschäftsführer).
Das funktioniert so nicht, und verkennt vor allem das Wesen einer Kapitalgesellschaft.

Die "Mini-GmbH"/UG ist rechtlich einer GmbH gleichgestellt. Eine GmbH hat mindestens einen Gesellschafter und mindestens einen Geschäftsführer.

Die Geschäftsführer sind per definitionem schon quasi "Treuhänder" für die Gesellschafter. Die Geschäftsführer einer GmbH vertreten die juristische Person GmbH nach außen wie nach innen, also auch gegenüber den Gesellschaftern.

Die GmbH-Geschäftsführer unterliegen auch nur bedingt den Weisungen der Gesellschafter resp. der Gesellschafterversammlung - ein GmbH-Geschäftsführer muß z.B. bei Überschuldung das Konkursverfahren beantragen, da können ihm die Gesellschafter nicht reinreden.

Zitat:
Welche persönlichen Gefahren oder Risiken können für den Studenten enstehen? Kann er für Steuerschulden oder Gläubigerschulden persönlich haftbar gemacht werden?
GmbH-Geschäftsführer haften persönlich für Steuerschulden der GmbH.

Zitat:
Kann die Firma als Besitz gewertet werden falls sie mal ein Auto o.ä. kauft oder zählen Gewinne der Firma als Einkommen des Studenten, sodass es zu Schwierigkeiten mit dem Bafögamt kommt?
Eine GmbH hat Gesellschafter, die Eigentümer der GmbH sind. Eine Treuhand-Konstruktion ändert nichts an Eigentumsverhältnissen.

Ein Treuhänder darf über das Vermögen in eigenem Namen verfügen, ist aber im Innenverhältnis an die Weisungen und Auflagen des Treugebers gebunden. Treuhänder haften dem Treugeber gegenüber für eine korrekte Verwaltung des Vermögens nach "Treu und Glauben", schädigen sie das Vermögen des Treugebers, machen sie sich der Untreue strafbar.

Das hebt aber nicht die durch BGB und HGB bestimmten Innen- und Außenverhältnisse einer GmbH auf. Bei einer GmbH kann ein Treuhänder selbstverständlich die Interessen des Gesellschafters vertreten - nicht aber die des Geschäftsführers.

Darüber hinaus kann man nur sagen: solche Konstruktionen lässt man im konkreten Einzelfall von einem Anwalt entwerfen und prüfen. Alles andere erfüllt den Tatbestand Harakiri.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Welche Strategien nutzen Stadtwerke, um auch zukünftig im Markt zu bestehen? Nachrichten: Wissenschaft 18.09.2008 10:00
Welche Möglichkeiten bestehen nach Kauf mangelhafter Ware? Kaufrecht / Leasingrecht 16.06.2008 10:57
BSE und Gammelfleisch - welche Infektionsrisiken bestehen wirklich? Nachrichten: Wissenschaft 06.06.2007 15:00
Welche Uni hat einen guten Ruf? Allgemeines Juristenforum 21.04.2006 07:35
Welche Gefahren bestehen, wenn ich Bilder ins Internet stelle? Internetrecht 01.03.2006 21:50





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Wirtschaftsrecht und Börse

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN