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Vorsicht bei Treuhand Limiteds

Dies ist eine Diskussion zu Vorsicht bei Treuhand Limiteds innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 29.07.2007, 20:49
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Vorsicht bei Treuhand Limiteds

Hallo alllerseits,

Ich habe mich schon seit längerem versucht schlau zu machen bezüglich einer anonymen Firmengründung.
Es gibt ja in dieser Hinsicht überall vollmundige Sprüche wie: Der Treuhänder kann nihct auf das bankkonto zugreifen (Limited) etc,etc,etc.

FAKT iat aber : Ein Treuhand Geschäftsführer hat immer Bankvollmacht,da diese nach aussen nihct beschränkt werden kann,weder bei Schweizer GmbH,Limited oder US Corporation, dies wird es bei keiner Rechtsform geben.

Ein Trauhand Gesellschafter, kann zwar nihct auf das Bankkonto zugreifen, wird aber mit dem Treugeber, wenn er nicht darauf achtet einen Vertrag haben wollen,das er jährlich seine Anteile bekommt. Diese kann er wenn der Traugeber dem nihct nachkommt,gerichtlich durchsetzen und dasd wird dann bei einer ausländischen Firma für den Treugeber (Firmengründer ) sehr teuer werden.

FAZIT: Wenn ein Gesellschaftsanteil anonym gehalten werden m,uss, denke ich das es da am besten ist dies einem Anwalt zu übertragen der Trauhandschaft anbietet,dieser wird dann sicher ein efeste Entschädigung-Honorar wollen und keine Firmenanteile, da ist am sichersten ,Deutsche oder Österreichische Anwälte oder in der Schweiz ist ja egal.

Finger weg von Treuhand Lösungen über geschäftsführer,diese haben immer uneingeschränkte Vollmacht,auch wenn die Firmengründsungsanbieter das verschweigen, die verschweigen das deshalb,weil man dies einem Kaufmann gegenüber nicht sagen muss, von Ihm wird ja laut HGB verlangt das er das weiss.

Sicher wird es die eine oder andere Lösung geben,aber wenn dann nur mithilfe eines Anwalts nicht über den Firmengründungsanbieter. Und der Anwalt sollte dann ein Deutscher sein.

gruss marcopolo007
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