Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verzug bei Lieferung

Dies ist eine Diskussion zu Verzug bei Lieferung innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 17:39
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verzug bei Lieferung

Angenommen Firma A liefert an Firma B am 15. Mai Ware im Wert von 3000€.
Die Zahlungsbedingungen der Firma A lauten "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum"

Also kommt Firma B doch gem. § 286 Abs. 2 (1) am 29. Mai in Verzug falls sie nicht zahlt. Oder?

Wie wäre es, wenn die Zahlungsbedingungen nun "Zahlbar bei Lieferung" lauten würden? Kommt Firma B dann sofort am 15. Mai in Verzug falls sie nicht zahlt, ebenso §286 Abs. 2 (1)?

Vielen Dank im Voraus
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 18:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.552
99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)  
AW: Verzug bei Lieferung

Ich finde die Definierung etwas schwammig, weiß nicht obs hierzu auch eine Rechtsprechung gibt.

Ich würde im Zweifel sagen, dass hier § 286 III BGB gilt und man spätestens nach 30 Tagen in Verzug gerät.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 18:18
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chiquis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verzug bei Lieferung

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Fragen waren so in meiner Klausur formuliert. Naja, dann lag ich wohl mit der Antwort, dass sie sofort in Verzug gerät falsch. Kann man generell nicht sofort in Verzug geraten? Könntest du mir vielleicht noch kurz erklären, warum es gerade nicht § 286 Abs 2 (1) sein kann? Liebe Grüße
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 18:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.552
99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)  
AW: Verzug bei Lieferung

Ja also das ist nur meine Meinung, ich weiß nicht obs stimmt was ich geschrieben habe

Also in der Praxis wäre es ja auf Rechnung unmöglich zu zahlen, da eine Überweisung ja auch ein paar Tage benötigt. Nur eine Barzahlung wäre hier möglich.

Vll. weiß ja einer mehr dazu (huhu Atlantis )
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 20:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)  
AW: Verzug bei Lieferung

Ich bin zwar nicht Atlantis und hab auch keine ultimative Antwort, aber der Palandt meint dazu:
"Eine Regelung, nach der "sofort" nach Lieferung gezahlt werden muss, fällt nicht unter II Nr.2, da der Leistungszeitpunkt hier nicht nach dem Kalender zu berechnen ist."
Sprich, es lässt sich keine Entbehrlichkeit der Mahnung aus Absatz 2 herleiten, also bleibt es bei der Notwendigkeit einer Mahnung um den Verzug auszulösen oder eben dem Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Und... wenn das in Zahlungsbedingungen (=AGB) festgelegt war, dann gehen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders. Demnach also wieder kein Verzug ohne Mahnung.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ort der Lieferung bei Versendung, Freigabeerklärung nach Zahlungseingang, Lieferung per Nachnahme (Änderung der Rechtsprechung) Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 29.10.2008 16:30
Verzug??? Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 31.07.2008 21:56
Verzug Bürgerliches Recht allgemein 20.03.2008 14:10
Wer zahlt Anwaltskosten - Verzug oder nicht Verzug? Kostenrecht 27.09.2007 18:41
Verzug Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 17.10.2005 00:30





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Wirtschaftsrecht und Börse

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN