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Veruntreuung durch Maklerbüro

Dies ist eine Diskussion zu Veruntreuung durch Maklerbüro innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 11.03.2010, 14:25
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Veruntreuung durch Maklerbüro

Hallo Zusammen,
folgender fiktiver Fall: ein Maklerbüro wird mit der Finanzanlage eines "relativ" geringen Betrages vertraut. Nachdem Zinszahlungen ausbleiben (die ersten Jahre alles i.O) erfolgen mehrere vertröstende Maßnahmen des Büros (Auszahlung nicht möglich wegen Krankheit, falscher Bankverb. etc). Nach ein paar Monaten wird die Anlage gekündigt, aber weder auf die Schreiben noch auf Telefonate reagiert. Andere geprellte Kunden kann es auch geben.

Welche Maßnahmen wären (nach erfolgter Mahnung mit First und Nachfrist) sinnvoll? Zu beachten wäre, dass die erste Zinszahlungen des Maklerbüros korrekt erfolgt sind und sich somit der Verlust (eventl. 200-400€) in Grenzen hält. Gerichtliches Mahnverfahren um eventl. einen vollstreckbaren Titel zu bekommen oder eine Anzeige?

Danke+Gruß
Tenderman
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 18:32
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AW: Veruntreuung durch Maklerbüro

Zitat:
dass die erste Zinszahlungen des Maklerbüros k
Das Maklerbüro vermittelt in der Regel nur. Ansprüche auf Zinszahlungen und
sonstiges richteten sich gegen die Finanzgesellschaft, die das Produkt anbietet
und vertreibt.
Gegen den Makler hat man eventuell Ansprüche aus fehlerhafter Beratung.

Es ist auch möglich, dass der Makler eine Erlaubnis zur Vermgensverwaltung hat,
und demenstprechend dann ein Vertrag zur Vermögensverwaltung abgeschlossen worden ist.

Geändert von berniebär (11.03.2010 um 20:27 Uhr).
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