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Vertrag für nichtig erklärt! Geld zurückfordern?

Dies ist eine Diskussion zu Vertrag für nichtig erklärt! Geld zurückfordern? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 12:46
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Vertrag für nichtig erklärt! Geld zurückfordern?

Hi Leute,

ich hatte mal eine, für mich, sehr wichtige Frage!

Und zwar geht es um folgenden Fall:

Person A hatte der Person B ein Gewerbe plus Immobilie abgekauft. Alles schön und gut. Nun hat aber Person A festgestellt, dass etwas mit dem Vertrag nicht stimmt. Also ist Person A damit zum Oberlandesgericht gegangen. Dieses hat entschieden, dass der Kaufvertrag, von dem Gewerbe und der Immobilie, für nichtig erklärt wird.

Jetzt wollte ich gerne wissen welche Rechte Person A hat?

Wie viel, und vor allem welches Geld kann Person A von der Person B zurückfordern???

Die Firma lief ja noch ein gutes Jahr und ist dann insolvent gegangen. Person B hat einen 6stelligen Betrag bekommen der nun in Frage gestellt wird! Wie kann sich Person A dieses Geld zurück holen???

Vielen Dank für die Antworten!

Wenn etwas unverständlich sein sollte, bitte nachfragen!

mfbeaz
chris
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 19:09
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AW: Vertrag für nichtig erklärt! Geld zurückfordern?

Wenn der Kaufvertrag nichtig ist bekommt A sein Geld zurück und B sein Gewerbe und seine Immobilie.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 19:13
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AW: Vertrag für nichtig erklärt! Geld zurückfordern?

Zumindest im Idealfall
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 19:57
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AW: Vertrag für nichtig erklärt! Geld zurückfordern?

Wenn nicht, ist's halt dumm gelaufen.....
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  #5 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 11:03
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AW: Vertrag für nichtig erklärt! Geld zurückfordern?

zu Remby:


Wenn sich A sein Geld zurück holen kann, dann nur das vom Kaufpreis?

Was ist denn mit all den Entscheidungen und Investitionen, die Person A gemacht hat, als sie Geschäftsführer war?


zu marcdsl:

Wieso im Idealfall? Gibt es keine genaue Definition für das Wort "Vertragsnichtigkeit"?
Also dass es feststeht, welches Geld sich Person A wieder holen kann???


Danke schon einmal für die Antworten!!!


mfbeaz
chris
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  #6 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 11:05
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AW: Vertrag für nichtig erklärt! Geld zurückfordern?

So wars nicht gemeint. Ich dachte eher daran, dass es in der Praxis oft anders aussieht als in der Theorie. Und hier ist von der Theorie die Rede. Es kann sein, dass man ein Anspruch auf Herausgabe hat, der Schuldner jedoch kein Geld, um dem Herausgabeverlangen folge zu leisten...

Daher nur im "Idealfall".
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  #7 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 11:57
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AW: Vertrag für nichtig erklärt! Geld zurückfordern?

OK alles klar!


Welche rechtlichen Schritte kann denn Person A jetzt einleiten um evtl. Geld wieder zu bekommen?

thx

mfbeaz
chris
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  #8 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 17:17
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Wie wär's mit einem Rechtsanwalt?
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