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Vermögensverwaltung eines ausländ. Fonds

Dies ist eine Diskussion zu Vermögensverwaltung eines ausländ. Fonds innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 21.05.2008, 10:35
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Vermögensverwaltung eines ausländ. Fonds

Hallo,

allgemein ist bekannt, dass gemäß § 32Abs. 1 Satz 1 KWG nur Finanzdienstleistungen einer Erlaubnis benötigen, die im Inland erbracht werden. Wie verhält es sich jedoch, wenn die Dienstleistung ausschließlich im Ausland erbracht wird und nicht im Inland?

Folgender hypothetischer Fall soll als Beispiel dienen:

Eine in Deutschland ansässige natürliche (oder juristische) Person wird mit der Verwaltung eines Hedge Fonds beauftragt, der seinen Sitz offshore hat (z.B. Cayman oder British Virgin Islands). Der Hedge Fonds ist in dem Offshore Land registriert und zugelassen und betreibt in Deutschland weder öffentliche Werbung noch bietet er seinen Fonds öffentlich an. Nun wir ein externer Vermögensverwalter (natürliche oder juristische Person), welcher in Deutschland sitzt, mit der Verwaltung dieses Fonds beauftragt (Trading Advisor). Dieser Vermögensverwalter verwaltet ausschließlich diesen Fonds und bietet seine Dienstleistung nicht im Inland an und hat sonst keine weitere Tätigkeit.
Handelt dieser Vermögensverwalter korrekt bzw. ist seine Tätigkeit erlaubnispflichtig oder bedarf dieser Tätigkeit keiner Erlaubnis der Bafin?

Vielen Dank und mfG

Ben

P.S. Es ist selbstverständlich, dass die Antworten unverbindlich sind und dass schlussendlich nur eine verbindliche Antwort eines Rechtsanwalts oder der Bafin entscheidend ist.
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