
15.08.2012, 10:46
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| Telefonmarketing Kaltakquise Ist es erlaubt, als Gewerbetreibender einen anderen Gewerbetreibenden “B2B”, zu dem bis dahin keinerlei geschäftliche Beziehungen unterhalten wurden, mittels Kaltakquise “Telefonmarketing /Cold Call” ein Produkt, in diesem Falle die Erstellung einer Webseite (= Mehrwert für das Unternehmen /Marketinginstrument), zu offerieren ohne dabei rechtlich ein Risiko einzugehen.
Da Call-Center diese Dienstleistung anbieten und uns auf Nachfrage zugesichert haben, das dieses rechtlich unbedenklich sei, wir aber die Akquise selbst durchführen möchten, wollen wir wissen ob und wenn ja was berücksichtigt werden muss, damit wir rechtlich auf der sicheren Seiten sind und keinerlei Risiko eingehen. |