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Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG - Hedge Fonds

Dies ist eine Diskussion zu Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG - Hedge Fonds innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 04.06.2008, 15:13
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Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG - Hedge Fonds

Hi liebe Juristen,

ich als Wirtschafterin wäre sehr dankbar wenn Ihr mir hinsichtlich einer Rechtsfrage weiterhelfen könntet...

Nach § 26 WpHG sind Unternehmen die eine Meldeschwelle von 3% (seit 01.07), 5%, 10%... an Stimmrechten eines deutschen gelisteten Unternehmens überschreiten, verpflichtit diese Info zu publizieren. Jetzt meine Frage:
Z.B. im Fall der TUI AG 2004 sind Hedge Fonds indirekt bei TUI mit über 10% Beteiligung eingestiegen, allerdings wurde dieses Aktienpaket von der Bank Morgan Stanley gekauft. Die dahinterstehenden Hedge Fonds haben damals keine Meldung abgegeben, obwohl (zumindest das heutige) WpHG vorschreibt, dass auch Zurechnungen (indirekte Besitzer) melden müssen. Nun frage ich mich, ob die Meldung 2004 nicht abgegeben werden musste, oder ob so ein Fall sogar heute noch möglich ist.

Vielen Dank im voraus!

Gruss

Julia
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Alt 08.06.2008, 12:15
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AW: Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG - Hedge Fonds

Zitat:
Zitat von Julia82
Nach § 26 WpHG sind Unternehmen die eine Meldeschwelle von 3% (seit 01.07), 5%, 10%... an Stimmrechten eines deutschen gelisteten Unternehmens überschreiten, verpflichtit diese Info zu publizieren.
§ 26 WpHG regelt die Pflicht der Emittenten, Informationen nach § 21 WpHG zu veröffentlichen. Also nicht das Unternehmen, dass Stimmrechte hält, muss veröffentlichen, sondern nach § 21 WpHG an die Emittentin melden, und diese muss dann im Rahmen des § 26 WpHG (bzw. nach AktG) diese Mitteilung veröffentlichen. Es muss sich bei den Haltern der Stimmrechte nicht um Unternehmen handeln. Außerdem muss auch das Unterschreiten gemeldet werden. Zu der Frage: Da es sich um eine Mehrzahl von Hedgefonds handelte, kann daran liegen, dass jeder Hedgefonds unter der Schwelle von den relevanten 5% der Stimmrechte bleibt. Es kann sich bei den gehaltenen TUI - Aktien auch um stimmrechtslose Vorzugsaktien handeln, die von der Meldepflicht ausgenommen sind. Außerdem ist denkbar, dass keine Mitteilung nach § 21 WpHG an die Emittentin TUI AG erfolgte, weshalb auch keine Mitteilung durch die TUI AG nach § 26 WpHG veröffentlicht werden konnte.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
__________________
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