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Schadesnersatzpflicht des Anfechtenden

Dies ist eine Diskussion zu Schadesnersatzpflicht des Anfechtenden innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 09.02.2008, 14:26
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Schadesnersatzpflicht des Anfechtenden

Hallo, ich habe mal eine Frage zur Schadensersatzpflicht bei Anfechtung. Dabei gehe ich vom § 122 BGB aus. Der Anfechtende muss ja dem Anfechtungsgegner den Schaden ersetzen den er hatte. Zählt dazu auch das Porto / Versandkosten, wenn ich beispielsweise eine Ware kaufe und der Verkäufter liefert die, aber bei Lieferung fechte ich an?

Freundliche Grüße

JFR
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Alt 19.02.2008, 00:49
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AW: Schadesnersatzpflicht des Anfechtenden

ja, Portokosten zählen auch dazu. Nach § 122 BGB wird der sog. Vertrauensschaden ersetzt, d.h. der Schaden, der dem Verkäufer dadurch entsteht, dass er auf die Gültigkeit des Vertrags vertraut. Hätte er gewusst, dass der Vertrag (rückwirkend) unwirksam ist, hätte er die Ware auch nicht versendet und somit auch keine Kosten für den Versand aufgewendet.
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