Dies ist eine Diskussion zu Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf dem grauen Kapitalmarkt? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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| ich versuche herauszufinden, welche Formen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung dem grauen, also nicht regulierten, Kapitalmarkt zugeordnet werden. Leider bin ich bei meinen Recherchen noch nicht so wirklich fündig geworden, da ich bisher nur die stille Beteiligung, vorbörsliche Aktien und Genussrechte dem grauen Kapitalmarkt zuordnen konnte. Ist z.B. ein GmbH-Anteil nicht auch dem grauen Kapitalmarkt zuzuordnen? Und wie sieht es mit den anderen Formen aus (Wandelschuldverschreibung etc.)? Vielen Dank! |
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| AW: Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf dem grauen Kapitalmarkt? das eine Problem ist die definition des Grauen Kapitalmarktes; und das zweite problem ist die Kombination Mitarbeiterbeteiligung und Grauer Kapitalmarkt. Einen GmbH Anteil würde man wohl auch zum Grauen kapiatlmarkt zählen; wird aber als Finanzprodukt nicht aufgelegt, weil der Gmbh gesellschafter zu viele Rechte hat. Das bekannteste Produkt ist halt gmbh und co KG, früher auch Abschreibungsgesellschaften genannt: Geschl. immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen und ähnliches Dann noch GmbH und stille, weil man das etwas individueller ausgestalten kann als den Kommanditisten Und weil diese gesellschaften teilweise auch reglementiert worden sind, versucht man das durch andere Rechtsformen wie Genussrechte zu umgehen. Und dann gibts natürlich noch zig andereprodukte, die man dem Grauen Kapitalmarkt zurechnen kann. Wandelschuldverschreibung würde man wohl nicht zum grauen Kapitalmarkt zählen, wenn sie über einen organiserten markt wie der Börse ausgegeben wird. Geändert von berniebär (30.08.2011 um 23:04 Uhr). |
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| Ich muss sagen, dass mir die Zurodnung der Mitarbeiterbeteiligung auf den grauen, also nicht regulierten, Kapitalmarkt auch schwer fällt. Kann man nicht einfach sagen, dass alle Formen der Mitarbeiterbeteiligung, die NICHT auf dem ordentlichen Kapitalmarkt gehandelt werden, automatisch dem grauen Kapitalmarkt zuzuordnen sind? Die Folge wäre dann, dass im Endeffekt alle Formen der Mitarbeiterbeteiligung auch auf dem grauen Kapitalmarkt existieren würden. So wären dies z.B. die nicht-börsennotieren Aktien, Gesellschaftsanteile (inbes. einer GbR, KG, GmbH), Genussrechte, stille Beteiligung und Schuldverschreibungen. Ist diese Schlussfolgerung möglich? |
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| AW: Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf dem grauen Kapitalmarkt? Jetzt muss ich noch mal eine Frage aufwerfen: Wie sieht es denn mit einem Mitarbeiterdarlehen aus, würde man das auch dem grauen Kapitalmarkt zuordnen? |
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