Dies ist eine Diskussion zu Kreditvermittlung innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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| Kreditvermittlung macht sich ein Kreditvermittlwer strafbar,wenn er gebühren für seine Vermittlertätigkeit verlangt,wie es ja viele machen, z.b für die Dokumente die für den Kredit erforderlich sind oder wie auch immer das formuliert wird. Wird ja oft per Nachnahme verschickt für 200 Euro z.b. Es kommt zu keinem Kredit der Kunde stellt Strafanzeige, obwohl er mit einem Kreditvermittler nur einen allgemeinen Vermittlungsauftrag geschlossen hat in dem die Kreditgewährung ja nicht zugesagt wird,da wäre der vermittler ja blöde. Vorausgesetzt, der Vertrag ist nicht so ausgelegt das er den Kunden täuscht,dann kommen wir dem Betrug nahe. Ansonsten werte ich das als Dienstleistung für die man -jenachdem wie der Vertrag geschlossen wurde-etwas zu bezahlen ist,da es Dienstleistung nicht umsonst gibt. Destotrotz, werden die Staatsanwälte nicht müde, diesen Kreditvermittler das Handwerklegen zu wollen, obwohl dieser eine Dienstleistung erbringt-das ist schon seltsam, vorausgesetzt natürlich der Vermittler täuscht mit dseinem vertrag den Kunden nicht,dann dürfte es auch ekien Anhalstpunkt für einen Kreditvermittlungsbetrug geben, auch wenn etwaiger Gebühren als unrechtens gehalten werden,das wäre dann höchsten unoralisch,nicht aber strafbar. Wenn das alles Strafbar wäre,gäbe es ja kein Kreditvermittler........ gruß marco 007 |
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| AW: Kreditvermittlung Nun, einmal könnte der Vermittler seine Provision/Gebühr ja auch nach Abschluss des Kredites von der Bank erhalten. Schließlich spart diese durch ihn ihre werbende Tätigkeit. Und dann ist das Problem oft genug, dass in der Erskontaktierung noch gar nicht von Kosten die Rede war. Da steht dann nur "Kredit für jeden ohne Schufa", was durchaus zu der Annahme führen könnte (=Irrtum, der durch Täterhandlung hervorgerufen wurde), dass der Kredit nur die Zinsen "kostet". Ja ich weiß, diese Argumentation geht wieder mal vom total blöden und unmündigen Verbraucher aus... ich sehs ja selber auch nicht so. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Kreditvermittlung Tja es wäre wünschenswert, wenn das Bafin, bzw. der Gesetzgeber auch die Kreditvermittlung erlaubnispflichtig nach § 1 KWG machen würde. Man muss schließlich berücksichtigen, dass hier auf oftmals kriminelle Art und Weise die Unkenntnis und Notsituation ausgenutzt wird. Aus der Hoffnung heraus, dass man ihnen hilft, überlesen die Betroffenen meistens das Kleingedruckte und haben eine Verbindlichkeit mehr, ohne überhaupt eine Chance zu haben ein Darlehen zu erhalten. Die wird dann auch noch radikal durch ein angeschlossenes Inkassounternehmen eingetrieben. Wäre eine Erlaubnis oder Zulassung nötig würden die schwarzen Schafe dieser Branche ganz schnell verschwinden. Gr. ZetPeO
__________________ Klick mich! Nein zu Stuttgart 21Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt David Hilbert Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. Ich bin kein Jurist. Meine Beiträge drücken nur meine Meinung aus. |
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