Dies ist eine Diskussion zu Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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| Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich? Bei den Geschäftskontakten handelt es sich um Geldgeber, die mit dem Hightech Unternehmen GmbHs gründen, um gemeinsame Produktionsstätten zu bauen. Für die erfolgreiche Vermittlung bekommt der Kontakter eine Provision. Der Kontakter hat mit Vertragsabschlüssen nichts zu tun. Das machen die Geldgeber und das Hightech Unternehmen ohne Mitwirken des Kontakters. Braucht der Kontakter eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, oder reicht eine ganz normale Gewerbeanmeldung. Vielen Dank im Voraus! |
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| AW: Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich? Das steht doch klipp und klar in §34c GewO drin. Einfach mal lesen.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich? Hallo, vielen Dank für den Tipp. Wenn ich es aus dem §34c GewO hätte herauslesen können, hätte ich wahrscheinlich nicht diesen Fall geschildert. |
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| AW: Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich? Sehen Sie irgendwo im §34c GewO etwas, das darauf schließen lässt, daß eine Tätigkeit wie die beschriebene vom §34c GewO erfasst wird?
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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