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Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich?

Dies ist eine Diskussion zu Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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  #1 (permalink)  
Alt 17.10.2010, 21:54
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Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich?

Mal angenommen, ein Kontakter gibt Geschäftskontakte an ein Hightech Unternehmen weiter.
Bei den Geschäftskontakten handelt es sich um Geldgeber, die mit dem Hightech Unternehmen GmbHs gründen, um gemeinsame Produktionsstätten zu bauen.

Für die erfolgreiche Vermittlung bekommt der Kontakter eine Provision.

Der Kontakter hat mit Vertragsabschlüssen nichts zu tun. Das machen die Geldgeber und das Hightech Unternehmen ohne Mitwirken des Kontakters.

Braucht der Kontakter eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, oder reicht eine ganz normale Gewerbeanmeldung.

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2010, 20:12
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AW: Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich?

Zitat:
Zitat von vermittler2000 Beitrag anzeigen
Braucht der Kontakter eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, oder reicht eine ganz normale Gewerbeanmeldung.
Das steht doch klipp und klar in §34c GewO drin. Einfach mal lesen.
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An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #3 (permalink)  
Alt 19.10.2010, 00:31
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AW: Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich?

Hallo,

vielen Dank für den Tipp.

Wenn ich es aus dem §34c GewO hätte herauslesen können, hätte ich wahrscheinlich nicht diesen Fall geschildert.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.10.2010, 00:35
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AW: Ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich?

Sehen Sie irgendwo im §34c GewO etwas, das darauf schließen lässt, daß eine Tätigkeit wie die beschriebene vom §34c GewO erfasst wird?
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