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Ist ein Vertrag gültig, wenn die Unterschrift nur als Fax vorliegt?

Dies ist eine Diskussion zu Ist ein Vertrag gültig, wenn die Unterschrift nur als Fax vorliegt? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2007, 06:50
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Ist ein Vertrag gültig, wenn die Unterschrift nur als Fax vorliegt?

Angenommen jemand hat einen Franchisevertrag unterschrieben und hat diesen per Fax an die Gegenseite gefaxt. Wäre in diesem Fall der Vertrag rechtskräftig?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2007, 09:59
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AW: Ist ein Vertrag gültig, wenn die Unterschrift nur als Fax vorliegt?

Zitat:
Zitat von josie
Angenommen jemand hat einen Franchisevertrag unterschrieben und hat diesen per Fax an die Gegenseite gefaxt. Wäre in diesem Fall der Vertrag rechtskräftig?
EInfache Antwort: Ja. Denn es gibt für Franchiseverträge keinen generellen Formzwang.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2007, 12:42
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AW: Ist ein Vertrag gültig, wenn die Unterschrift nur als Fax vorliegt?

o.k. Danke
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