Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Genaue Bedeutung und Anwendbarkeit des Projektschutzes ?

Dies ist eine Diskussion zu Genaue Bedeutung und Anwendbarkeit des Projektschutzes ? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2006, 19:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 4
Keine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Genaue Bedeutung und Anwendbarkeit des Projektschutzes ?

Hallo,

ich wollte mich mal auf diesem Weg über die genaue Bedeutung vom Projektschutz und dessen Anwendbarkeit informieren.

Folgende Sachlage:

Wir ein junges Unternehmen möchten unseren Kunden im Ausland (nicht Eu) produkte eines Deutschen Herstellers anbieten. Nun besteht ja die Möglichkeit, wenn wir unseren Kunden die genauen Technischen Daten des benötigten Produktes zukommen lassen, dass diese sich direkt an den Hersteller wenden und direkt beziehen und wir leer ausgehen. Dies möchten wir verhindern :-)
Ferner möchten wir in naher Zukunft diesen Deutschen Hersteller im Land des Kunden vertreten und Vertriebspartner des gewünschten Landes sein (mit Gebietschutz).

Nun meine frage: Greift der Projektschutz in dieser Konstelation ?
Und wenn, dann nur auf das erste Geschäft oder auch auf das gesamte Projekt ? (Als Projekt sehen wir auch den zukünftigen Vertrieb im gewünschten Land an) bzw. kann man dies als Projekt bezeichnen ?

Wahrscheinlich wird der Hersteller auch informationen über unseren Kunden und dessen Qualivikation und Referenzen erwünschen.

Zu erwähnen ist auch das wir noch keinerlei Partnerschaft ect. mit unserem ausländischen Kunden geschlossen haben.

Ich möchte mich bei allen Juristen und angehenden schon mal im Voraus bedanken die sich die Zeit genommen sich mein Posting durchzulesen und mir weiterzuhelfen.

Gruss
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2006, 20:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Genaue Bedeutung und Anwendbarkeit des Projektschutzes ?

Zitat:
Zitat von Eugen52
Ich möchte mich bei allen Juristen und angehenden schon mal im Voraus bedanken die sich die Zeit genommen sich mein Posting durchzulesen und mir weiterzuhelfen.
Das Posting habe ich gerne durchgelesen, es entspricht allerdings nicht den hier verlangten Forenregeln.

Ein Gebietsschutz kann vertraglich festgelegt werden, dies alles unterliegt der Vertragsfreiheit.

Von einem gesetzlichen Projektschutz ist mir bislang nichts bekannt.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.10.2006, 12:58
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 4
Keine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eugen52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Genaue Bedeutung und Anwendbarkeit des Projektschutzes ?

Hallo,

der Projektschutz ist auch Verhandlungssache. Mir währe nur wichtig zu wissen was da genau reinkommt bzw. ob Ihr mir vielleicht in Muster zukommen lassen könntet. Oder mir sagen wo ich einen Mustervertrag finde.
Gegoogelt hab ich schon und leider nichts brauchbares gefunden.

thx in advance

Gruss
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
AZ C-511/08 EuGH - Anwendbarkeit Verbraucherrecht 06.08.2010 14:22
Anwendbarkeit der §§ 989, 99 BGB bei Miteigentümern? Bürgerliches Recht allgemein 29.09.2009 17:03
Abstarktionsgrundsatz im BGB - genaue Bedeutung? Allgemeines Forum für Jurastudenten 20.09.2007 13:29
Anwendbarkeit der StPO Strafrecht - Examensvorbereitung 10.08.2007 18:01
Anwendbarkeit der HOAI??? Baurecht 18.04.2007 11:42





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Wirtschaftsrecht und Börse

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN