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Foredungsabtretungen / Factoring? Genehmigungspflichtiges Gewerbe?

Dies ist eine Diskussion zu Foredungsabtretungen / Factoring? Genehmigungspflichtiges Gewerbe? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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  #1 (permalink)  
Alt 27.11.2007, 19:23
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Foredungsabtretungen / Factoring? Genehmigungspflichtiges Gewerbe?

Hallo,

ich habe mich gerade angemeldet und wollte "nur" folgendes mal wissen....

Angenommen in den AGBs eines Zahlungsanbieters im Internet steht in etwa folgender Satz:

"Der Partner tritt sämtliche Ansprüche gegenüber seinen Kunden an den Zahlungsanbieter ab"

Hierbei werden ca 10-15% vom Forderungsbetrag als Gebühr abgezogen. Nachdem der Kunde dann gezahlt hat übermittelt der Zahlungsanbieter die gezahlten Gelder (minus die Gebühr) an den Partner.

Wäre dann der Zahlungsanbieter/Abrechner ein Inkasso-Unternehmen das gewerblich Forderungen kauft und somit genehmigungspflichtig oder wäre er "nur" ein Dienstleister, welcher seine EIGENEN Forderungen eintreibt die ihm Abgetreten wurden gegen Gebühr?


Lieben Gruß

DEV...
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2007, 13:14
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AW: Foredungsabtretungen / Factoring? Genehmigungspflichtiges Gewerbe?

Hallo,

also nach dem Passus in den AGB hört sich das nach einer Factoringgesellschaft an. Sicher haben diese auch eine Inkassoabteilung, die sich aber auf außergerichtlichen Mahnungen und das gerichtliche Mahnverfahren beschränken. Meistens treiben Außenanwälte die Forderungen ein. Es müßte aber auch dem Impressum des Anbieters ersichtlich sein um was für ein Unternehmen es sich handelt.

Grüße
Chris
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