Dies ist eine Diskussion zu firmengründung spanische SL innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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| firmengründung spanische SL Eine soanische Sl scheint nicht so verrufen zu sein wie eine Limited... Ich wundere mich nur,das bei vielen Gründungsanbietern,wen ich eine Vorrats Sl erwerben will,zu den gründungsgebühren nochmals das Stammkapital aufbringen soll,was ja von diesen oder dem Vorgänger schon einbezahlt und entnommen wurde. Hier wollen die Gründungsagenturen kräftig kasse machen,denn eine doppelte Einlage des Stammkapitals sieht das Spanische recht nicht vor. Korrekterweise müsste es so sein,das ich bei Einzahlung des Stammkapitals 3012 Euro, von dioesem die Honorarkosten des Anwalts/Notars bezahlen muss -bzw. darf da das Stammkapital dafür entnommen werden darf. Nicht dazu noch zusätzliche gebühren bezahlen. Leider kann man das Stammkapital nicht ohne weiteres Erhöhen wie bei der Limited,denn das muss dann Einbezahlt werden in Geld,bei der Kapitalerhöhung nicht nur Non Cash. Was könnt Ihr mir hierzu raten? gruß marco007 |
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| AW: firmengründung spanische SL Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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