Dies ist eine Diskussion zu Finanzdienstleister und BAFIN innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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| Finanzdienstleister und BAFIN Beratung und Vermittlung von Versicherungen, Fonds (Anlagen),Bausparverträgen geht jetzt nur noch mit BAFIN Genehmigung? Was machen denn dann bitteschön die ganzen seit jahren mir bekannten Finanzdienstleister,mit denen ich seit Jahren zusammenarbeite denn jetzt? Gewerbe abmelden? Strafverfolgung durch die BAFIN? Wenn ich als unabhängiger Makler/Vermittler von Finanzanlagen,Fonds,Versicherungen tätig bin, was hat das bitte mit einer BAFIN Gernehmigung und unerlaubten Bankgeschäften zu tun, da dieser Unternehmensgegenstand keine Kredit/Bankgeschäft ist? Viele sind in dieser Branche seit Jahren tätig. Haftet jetzt etwa der Vermittler von geldanlagen und Investmentfonds ob diese auch eine BAFIN Genehmigung haben? Da gehe ich als Einmann Vermittler zu großen europäischen/ausländischen Fonds hin und sage,bitte fügen Sie mir zu Ihren Anlageprospekten zusätzlich die BAFIN Genehmigung in Kopie bei?-Die denken dann ich wäre Geisteskrank. marco007 |
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| AW: Finanzdienstleister und BAFIN Eine Genehmigung ist für bestimmte Geschäfte notwendig: Aktien, Zertifikate. Versicherungen fallen unter die Versicherungen und nicht unter Finanzgeschäfte. Investmentfonds brauchen keine Genehmigung. Ebenfalls Geschlossene Fonds und Finanzierungen auch nicht. Das Ganze kann man übrigens um gehen, indem man sich unter ein Haftungsdach begibt. |
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| AW: Finanzdienstleister und BAFIN Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Finanzdienstleister und BAFIN Zitat:
Üblicherweise gibt es dann Bestandsschutzregeln, die zumindest sicherstellen, daß diejenigen, die ausreichend Sachkunde, Eigenkapital oder was auch immer nachweisen können, ihren Betrieb weiterführen dürfen. Es soll aber auch Sinn solcher Gesetzesänderungen sein, zu gewährleisten, daß unter bestimmten Umständen bestimmte Tätigkeiten eben nicht mehr ausgeübt werden können, weil man das für zu riskant, schädlich etc. hält. (Ich meine - wenn durch Basel II etc. die Eigenkapitalvorschriften für Banken verschärft werden, dann müssen die Banken eben zusehen, die schärferen Vorschriften zu erfüllen. Sie könnne ja auch nicht sagen. "Also, als wir 1901 unsere Bank gegründet haben, da war das anders - wir verlangen Bestandsschutz!" Oder man denke nur an die regelmäßige Verschärfung irgendwelcher Umweltschutzbestimmungen...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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