Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Falschgeld in Umlauf gebracht

Dies ist eine Diskussion zu Falschgeld in Umlauf gebracht innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2012, 16:27
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Falschgeld in Umlauf gebracht

Hallo,

was passiert wenn man 4x 50 Euro in Falschgeld erhalten hat und diese Scheine ausgeben wollte bzw. ausgegeben hat?

Sollte man bei der Vorladung bei der Polizei sagen dass man mehrere Scheine bekommen hat und nicht wusste dass sie falsch sind, aber sie schon ausgegeben hat?

Was passiert in diesem Fall?

Geändert von Mobii (13.03.2012 um 17:04 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2012, 17:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.910
95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)  
AW: Falschgeld in Umlauf gebracht

(OK)

Sorry, muss sein, das ist nun wirkliches heikles Thema.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2012, 17:03
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falschgeld in Umlauf gebracht

Oh okay danke.. ich editiere es..
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2012, 17:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.910
95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)  
AW: Falschgeld in Umlauf gebracht

Man kann die fiktive Geschichte doch für einen 50er erzählen. Damit bleibt man diesbezüglich bei der Wahrheit.

Generell muss sich niemand einer Straftat bezichtigen, von der keiner weiß.

Vorteile sähe ich hier davon auch nicht. Allerdings könnten die anderen 50er auftauchen.

Hier gilt es Risiken abzuwägen. Bei 4 falschen 50ern könnte die Geringfügigkeit und Arglosigkeit verfallen. Tauchen die anderen auf und würden zugeordnet, wäre das unwahrscheinlich und ärgerlich.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.03.2012, 17:15
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falschgeld in Umlauf gebracht

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass die Polizei die Scheine zuordnen kann? Werden Fingerabdrücke genommen bei einem solchen verdacht?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 13.03.2012, 21:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.910
95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)  
AW: Falschgeld in Umlauf gebracht

Zitat:
Zitat von Mobii Beitrag anzeigen
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass die Polizei die Scheine zuordnen kann? Werden Fingerabdrücke genommen bei einem solchen verdacht?
Pfff, ein Restrisiko nützt nichts, wenn es einen erwischt!

Ich verstehe Wunsch nach theoretischer Risikobewertung. Wir wissen aber nicht, ob es ein lokal wiederholter Vorgang ist, in dem man auch mal Ermittlungen auf Stufe 2 schaltet. Oder ob ein dummer Zufall eintritt. Ich persönlich würde es darauf ankommen lassen, dazu raten würde ich aber nicht.

Die allgemeine Verfahrensweise ist mir nicht bekannt. Auch hier gilt, dass es lokal intensivierte Ermittlungen geben kann.

4 Scheine reichen dafür wahrscheinlich nicht. Aber bei zwei weiteren Fällen? Wer weiß.

Letzlich bleibt es Zockerei. Drauf ankommen lassen oder RA ins Vertrauen ziehen.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 13.03.2012, 22:03
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mobii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falschgeld in Umlauf gebracht

Zitat:
Zitat von Kataster Beitrag anzeigen
Pfff, ein Restrisiko nützt nichts, wenn es einen erwischt!

Ich verstehe Wunsch nach theoretischer Risikobewertung. Wir wissen aber nicht, ob es ein lokal wiederholter Vorgang ist, in dem man auch mal Ermittlungen auf Stufe 2 schaltet. Oder ob ein dummer Zufall eintritt. Ich persönlich würde es darauf ankommen lassen, dazu raten würde ich aber nicht.

Die allgemeine Verfahrensweise ist mir nicht bekannt. Auch hier gilt, dass es lokal intensivierte Ermittlungen geben kann.

4 Scheine reichen dafür wahrscheinlich nicht. Aber bei zwei weiteren Fällen? Wer weiß.

Letzlich bleibt es Zockerei. Drauf ankommen lassen oder RA ins Vertrauen ziehen.
Was bedeutet "Stufe 2 der Emittlungen"?

Warum sollte man "zocken" und die anderen Scheine nicht erwähnen, wenn du der Meinung bist dass bei 4 Scheinen nichts weiteres passiert?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 13.03.2012, 22:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.910
95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1910 Beiträge, 148 Bewertungen)  
AW: Falschgeld in Umlauf gebracht

Zitat:
Zitat von Mobii Beitrag anzeigen
Was bedeutet "Stufe 2 der Emittlungen"?

Warum sollte man "zocken" und die anderen Scheine nicht erwähnen, wenn du der Meinung bist dass bei 4 Scheinen nichts weiteres passiert?
Stufe 2 bedeutet, dass man allen aufgetauchten Scheinen nachforschen würde. Wenn die Geschichte anderen auch passiert ist, könnten es mehrere Opfer und Täter sein.

Ich bin kein Hellseher, daher möchte ich vor dem möglichen Risiko warnen. Ich kann schlecht zu einem Risiko zu- oder abraten, dass ich nicht genau kenne.

Wie gesagt, ich persönlich würde es darauf ankommen lassen. Aber bitte nicht verhauen, falls die fiktive Geschichte anders ausgeht dann.

Manchmal lohnt Sparen, manchmal nicht. Wäre ich betroffen, so würde ich darüber schlafen und morgen entscheiden, ob RA erforderlich ist oder nicht. Bei einer bewusst unvollständigen Aussage wäre das keine abwegige Idee.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 19.03.2012, 12:37
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.315
89% positive Bewertungen (6315 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6315 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6315 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6315 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6315 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6315 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6315 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6315 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6315 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6315 Beiträge, 363 Bewertungen)  
AW: Falschgeld in Umlauf gebracht

Zitat:
Zitat von Mobii Beitrag anzeigen
Sollte man bei der Vorladung bei der Polizei sagen dass man mehrere Scheine bekommen hat und nicht wusste dass sie falsch sind, aber sie schon ausgegeben hat?
Ob man der Vorladung durch die Polizei Folgen leisten sollte und was man ggf. dort sagen sollte, bespricht man am besten mit einem Rechtsanwalt. (Viele Leute reden sich bei polizeilichen Vernehmungen unnötig um Kopf und Kragen und hätten nie weiter belangt werden können, wenn sie nur einfach die Klappe gehalten hätten, schrieb der Strafverteidger Udo Vetter mal sinngemäß in seinem überaus lesenswerten » » » Lawblog...)

Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist nur strafbar (§147 StGB), wenn es vorsätzlich geschieht.

Dieser Vorsatz muß nachgewiesen werden, was im Regelfall schwer bis unmöglich sein wird, wenn jemand Falschgeld, das er irgendwo bekommen hat (aus dem Geldautomaten z.B.), ohne es zu merken weitergibt. Höchstens wenn die Fälschung allzu plump ist, wird man unterstellen können, daß der Betreffende das rechtzeitig merken musste.

Fahrlässiges oder anders unwissentliches Inverkehrbringen von Falschgeld wird nicht bestraft, allerdings ist das Falschgeld "futsch", wenn die Polizei es beschlagnahmt, für den Schaden kriegt man Ersatz höchstens vom Fälscher.

Falls allerdings nun eine Person P irgendwo 4 falsche 50-Euro-Scheine erhält, und dieses merkt, weil beim Ausgeben des ersten Scheines die Fälschung auffällt und ergo die Polizei eingeschaltet wird ---

--- dann wird es ziemlich schwierig werden, glaubhaft den Vorwurf zu entkräften, die übrigen 3 Scheine habe P unwissentlich als Falschgeld in Verkehr gebracht.

Denn dann wusste er ja schon durch die Erfahrung mit dem ersten Schein, daß da was faul ist.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 16:48
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 17
Keine Wertung, davidini5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, davidini5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, davidini5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, davidini5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, davidini5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, davidini5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, davidini5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, davidini5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, davidini5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, davidini5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falschgeld in Umlauf gebracht

Wenn du die Scheine selbst gemacht hast sitzt du richtig tief in der Tinte wenn die Polizei dies nachweisen kann. Fingerabdrücke auf Geldscheinen zu nehmen die schon im Umlauf waren ist fast unmöglich, kann aber trotzdem klappen. Falls du die Geldscheine nicht selbst gemacht hast besteht für dich keine Gefahr.(leugnen)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
falschgeld

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
ausversehen Falschgeld bekommen Bankrecht 26.11.2011 19:17
Gefälschte Broschüre im Umlauf Nachrichten: Wissenschaft 10.06.2009 17:00
Ausländischer Fußballfan der Falschgeld in Umlauf bringt (aktuell: Bayern-Bolton) Strafrecht / Strafprozeßrecht 16.11.2007 16:44
betrug iVm falschgeld Strafrecht / Strafprozeßrecht 04.03.2004 14:35





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Wirtschaftsrecht und Börse

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios