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EU Beihilfeverwendung zur Kreditsicherung

Dies ist eine Diskussion zu EU Beihilfeverwendung zur Kreditsicherung innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 30.07.2008, 14:30
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EU Beihilfeverwendung zur Kreditsicherung

Hallo allerseits,

Folgendes Problem: Eine Bank möchte Sicherheiten für einen zu stellenden Kredit. Kann sich eine Bank rechtswirsam eine EU-Beihilfe als Sicherheit abtreten lassen oder sonst zur Sicherung für Kredite verwenden. Wenn ja, in welcher Form?
Oder kann die EU-Beihilfe nicht rechtswirksam als Sicherheit verwendet werden wegen der Rückforderungsmöglichkeit der Beihilfe.

Über Anregungen zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen.
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