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eine ausländische Firma in Deutschland vertreten

Dies ist eine Diskussion zu eine ausländische Firma in Deutschland vertreten innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 03.10.2007, 13:48
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eine ausländische Firma in Deutschland vertreten

Hallo Zusammen,

eine ausländische Frima will eine Person beauftagen im Firmennamen einige Handlungen in Deutschland vorzunehmen. Was ist dafür notwendig?
Reicht dafür eine Vollmacht aus?
Was muss man dabei beachten?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.10.2007, 08:17
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AW: eine ausländische Firma in Deutschland vertreten

Eine schriftliche Vollmacht wäre schon gut. Falls es sich um Grundstücksgeschäfte handelt, wird in der Regel eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich sein. Die Person sollte ggf. ihre Haftung begrenzen.
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