Dies ist eine Diskussion zu Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahlen? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahlen? Frau A ist mit Mann B verheiratet. B entschließt sich irgendwann, ohne Kenntnis der A, seinen Stromzähler so zu manipulieren, dass der Zähler nicht läuft, obwohl Strom verbraucht wird. Die Gesellschaft XY findet sich heraus und verdonnert das Ehepaar zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 . Mittlerweile sind A und B seit 10 Jahren getrennt (nicht geschieden) und die Geldstrafe wird in Raten durch A bezahlt. B ist mittellos und auch nicht an der Begleichung interessiert. Da die Gesellschaft XY bisher immer von A die Geldrate bekommen hat, wendet diese sich weiterhin an A. A ist mittlerweile Rentnerin, lebt in der Türkei und kann die Raten nicht mehr bezahlen, weil ihr Geld nur noch ihren eigenen Grundbedürfnissen reicht. Sie will aber keine Probleme mit der Gesellschaft XY und sucht nach einer Lösung, ihren getrennten Ehemann nun auch zur Begleichung der Rechnung ranzuziehen, um nicht mehr zahlen zu müssen. 1. Welche Rechte stehen ihr zu, da der Ehemann die Straftat begangen hatte? 2. Welche Möglichkeit hat sie, die Restschulden nicht mehr alleine zu bezahlen und ihren Mann auch zu beteiligen? 3. A entschließt sich, da sie nicht mehr zahlen kann, einfach die Ratenzahlung einzustellen. 4. Welche Konsequenzen drohen ihr? |
| |||
| AW: Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahlen? In welchem Wege erfolgte denn die "Verdonnerung"? Gibts da ein Urteil? Wenn ja, zivil- oder strafgerichtlich? Und gegen wen? Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
| |||
| AW: Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahl Der Stromkonzern schlug vor eine Strafsumme in Höhe von der Summer X zu bezahlen, ansonsten würde man sich vor Gericht wieder sehen. Daraufhin erklärte sich das Paar (bzw. der Ehemann) die Summe zu bezahlen. Eine gerichtliche oder polizeiliche Maßnahme war nicht gegeben. |
| |||
| AW: Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahl Dann braucht A wohl gar nichts zu zahlen.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahl Gütergemeinschaft oder nicht?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kann Ehefrau Betreuung des Ehemannes anordnen/verlanegn | Betreuungsrecht | 04.09.2009 17:14 |
| Muss man zahlen? | Baurecht | 06.08.2009 15:39 |
| Wer muss zahlen? | Kostenrecht | 04.07.2008 16:03 |
| Anspruch der Ehefrau auf Haus des Ehemannes | Familienrecht | 23.06.2005 18:41 |
| Hat Ehefrau ein anteiliges Recht bei Scheidung auf Haus des Ehemannes ? | Familienrecht | 16.06.2005 19:51 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios