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Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahlen? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 23.10.2008, 11:28
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Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahlen?

Folgende Problematik soll näher durchleuchtet werden:

Frau A ist mit Mann B verheiratet. B entschließt sich irgendwann, ohne Kenntnis der A, seinen Stromzähler so zu manipulieren, dass der Zähler nicht läuft, obwohl Strom verbraucht wird.
Die Gesellschaft XY findet sich heraus und verdonnert das Ehepaar zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 €.
Mittlerweile sind A und B seit 10 Jahren getrennt (nicht geschieden) und die Geldstrafe wird in Raten durch A bezahlt. B ist mittellos und auch nicht an der Begleichung interessiert.
Da die Gesellschaft XY bisher immer von A die Geldrate bekommen hat, wendet diese sich weiterhin an A.
A ist mittlerweile Rentnerin, lebt in der Türkei und kann die Raten nicht mehr bezahlen, weil ihr Geld nur noch ihren eigenen Grundbedürfnissen reicht. Sie will aber keine Probleme mit der Gesellschaft XY und sucht nach einer Lösung, ihren getrennten Ehemann nun auch zur Begleichung der Rechnung ranzuziehen, um nicht mehr zahlen zu müssen.


1. Welche Rechte stehen ihr zu, da der Ehemann die Straftat begangen hatte?
2. Welche Möglichkeit hat sie, die Restschulden nicht mehr alleine zu bezahlen und ihren Mann auch zu beteiligen?
3. A entschließt sich, da sie nicht mehr zahlen kann, einfach die Ratenzahlung einzustellen.
4. Welche Konsequenzen drohen ihr?
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Alt 23.10.2008, 12:26
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AW: Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahlen?

In welchem Wege erfolgte denn die "Verdonnerung"? Gibts da ein Urteil? Wenn ja, zivil- oder strafgerichtlich? Und gegen wen?
Gruß
Marcus
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Gummibären an die Macht!
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Alt 27.10.2008, 13:34
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AW: Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahl

Der Stromkonzern schlug vor eine Strafsumme in Höhe von der Summer X zu bezahlen, ansonsten würde man sich vor Gericht wieder sehen. Daraufhin erklärte sich das Paar (bzw. der Ehemann) die Summe zu bezahlen. Eine gerichtliche oder polizeiliche Maßnahme war nicht gegeben.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 13:37
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AW: Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahl

Dann braucht A wohl gar nichts zu zahlen.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 26.11.2008, 12:31
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AW: Die getrennte Ehefrau für Strafschulden des Ehemannes herangezogen. Muss sie zahl

Gütergemeinschaft oder nicht?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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